Hallo zusammen,
habe demnächst Prüfung und muss mich auf einen neuen Rechtsstand (2009) vorbereiten.
Mein Problem ist, dass ich beim stöbern nichts zur genauen Berechnung der Einkünfte aus Kapitalvermögen oder Abgeltungssteuer gefunden habe bzw. von welchem Betrag die Abgeltungssteuer erhoben wird.
Beispiel zu den Einkünften aus Kapitalvermögen
Rechtsstand 2008:
Dividende 2209,20 EUR
- Kapitalertragssteuer 560,00 EUR
- Solidaritätszuschlag 30,80 EUR
- Zinsgutschrift 239,23 EUR
- Zinsabschlagssteuer 105,00 EUR
- Soli 5,77 EUR
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Summe der Einnahmen 3150,00 EUR
- Steuerfreieinnahmen 1400,00 EUR
Laut Rechtsstand 2008 waren Dividende, Kapitalertragssteuer und der Solidaritätszuschlag
zu 50% Steuerfreieinnahmen.
FRAGE 1: Ist das laut 2009 mit dem Wegfall des Halbeinkünfteverfahrens nicht mehr der Fall und ist die Summe der Einnahmen nun = die Summe der Steuerpflichtigen Einnahmen?
Darauf folgte 2008 der Abzug der Werbungskosten (Pauschbetrag) 51 EUR und des Sparer-Freibetrags von
750 EUR, was zu den Einkünften aus Kapitalvermögen führte.
FRAGE 2: Ist dies laut 2009 nun ebenfalls weggefallen und anstelle davon nur noch der Sparer- Pauschbetrag 801 EUR von der Summe der steuerpflichtigen Einnahmen abzuziehen?
Beipsiel zur Berechnung der Dividendenzahlung:
Gewinn 100,00 EUR
-
Körperschaftssteuer 15,00 EUR
Dividende von der Gesellschaft 85,00 EUR -
Kapitalertragssteuer 17,00 EUR
-
Soli 0,93 EUR
Auszahlungsbetrag an Gesellschfter 67,07 EUR
FRAGE 3: Worauf wird hier nun laut 2009 die
Abgeltungssteuer erhoben?
Ich möchte mich jetzt schonmal bei demjenigen bedanken, der sich die Zeit nimmt, mir ein wenig Licht ins Dunkel zu bringen.
Danke & Viele Grüße!