Hallo zusammen!
Angenommen jemand hätte einen Holzofen und würde sein Holz selbst schlagen (natürlich mit Genehmigung). Wenn nun zuviel Holz geschlagen wird und die Restbestände an Freunde und Verwandte verkauft würden, lägen dann Einkünfte aus (Land- und) Forstwirtschaft vor?
Über Antworten würde ich mich sehr freuen,
liebe Grüße
Chris
Servus Chris,
nein.
„Schlagen mit Genehmigung“ deutet darauf hin, dass das Holz nicht im eigenen Wald erzeugt wurde.
Also keine Einkünfte aus LuF, sondern aus Gewerbebetrieb. Falls die Einnahmen die zurechenbaren Ausgaben übersteigen. Falls die ganze Chose nicht mit Gewinnerzielungsabsicht stattfindet, geht es um Liebhaberei - keine steuerbaren Einkünfte.
Schöne Grüße
MM