Einkünfte aus privatenVeräßerungsgeschäften

Hallo ich habe folgenden Fall:
Am 05.01.1998 wurde ein unbebautesGrundstück zu einem Preis von 65000 euro erworben und am 20.10.2010 für 80000 euro verkauft.

Da zwischen Anschaffung und Veräußerung mehr als 10 Jahre liegen ,ist das Veräußerungsgewinn stuerfrei,also es liegt steuerechtlich kein Spekulationsgewinn vor und der Gewinn ist steuerfrei.

Meine Frage ist aber jetzt ,zählen diese Einkünfte aus dem Verkauf immer noch zu Sonstige Einkünfte.In welcher § wird das geregelt und spielt hier § 23 Abs.3 Satz 5 EStG immer noch eine Rolle(Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften,bleiben steuerfrei,wenn der Gewinn im Kallenderjahr weniger als 600 euro beträgt,wenn mehr wird der gesamte Gewinn versteuert)
Irgendwann ist mir das nicht klar.
MfG

Nein es sind keine Einkünfte, weil:

§22 sagt sontige Einkünfte sind… Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften §23

§23 sagt: Private Veräußerungsgeschäfte sind Geschäfte bei denen bei Grundstücken zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als 10 Jahre liegen.

Bedingung 2 ist niocht erfüllt, also sind es keine sonstigen Einkünfte.

Gruß

Jörg

Hallo,

es kommt hier auf drei verschiedene Stichtage an:

Der Notarvertrag entscheidet darüber, ob die zehn Jahre unter- oder überschritten sind.

Der Übergang von Besitz, Nutzen und Lasten entscheidet nur darüber, ab wann der neue Eigentümer Abschreibungen geltend machen kann und ab wann ihm die Mieten zustehen.

Der Eingang des Geldes letztendlich entscheidet darüber, in welchem Jahr man den Gewinn versteuern muss.

dazu habe ich hier einen ganz interessanten Beitrag gefunden:

Wie wird die Spekulationsfrist bei Immobilien berech…
Viele Grüße
Alfred