Einkünfte aus selbstständigem Nebenverdienst:

Hallo zusammen,

mich würde interessieren wo Selbstständige (mit einem üblichen Gewerbe) Einkünfte aus einem selbstständigen Nebenverdienst (Tätigkeit betrifft in diesem Beipiel nur 1% der Arbeitszeit) aufführen können, damit dieser als steuerfrei anerkannt wird, da Einkünfte kleiner als 300 EUR?

Sie gehören ja nicht zu den normalen Einkünften aus dem Hauptgewerbebetrieb.

Wäre eine Anlage mit einer Aufstellung der Einkünfte aus dem Nebenjob zu empfehlen?

VIELEN DANK

mich würde interessieren wo Selbständige (mit einem üblichen
Gewerbe) Einkünfte aus einem selbständigen Nebenverdienst
(Tätigkeit betrifft in diesem Beipiel nur 1% der Arbeitszeit)
aufführen können, damit dieser als steuerfrei anerkannt wird,
da Einkünfte kleiner als 300 EUR?

Gar nicht.

Sie gehören ja nicht zu den normalen Einkünften aus dem
Hauptgewerbebetrieb.

Doch, im steuerlichen Sinne schon.

Wäre eine Anlage mit einer Aufstellung der Einkünfte aus dem
Nebenjob zu empfehlen?

Ja, auf jeden Fall müssen die Einkünfte erklärt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

Jetzt mal Grundlegendes :smile:

Kann ein Selbstständiger mit Tätigkeit X keine selbstständige Nebentätigkeit Y haben?

Auch nicht, wenn X und Y überhaupt nichts miteinander zu tun haben?

Doch, aber nicht steuerfrei.

Gruss

Barmer

OK, vielen Dank an euch beide

Hallo,

mich würde interessieren wo Selbstständige (mit einem üblichen Gewerbe) Einkünfte aus einem selbstständigen Nebenverdienst (Tätigkeit betrifft in diesem Beipiel nur 1% der Arbeitszeit) aufführen können, damit dieser als steuerfrei anerkannt wird, da Einkünfte kleiner als 300 EUR?
Sie gehören ja nicht zu den normalen Einkünften aus dem Hauptgewerbebetrieb.
Wäre eine Anlage mit einer Aufstellung der Einkünfte aus dem Nebenjob zu empfehlen?

Kann man machen. Könnte ja auch noch strittig sein, ob es überhaupt eine wirtschaftliche Betätigung oder nur Liebhaberei ist. Das hängt nicht unbedingt nur davon ab, wie es der Steuerbürger nennt.
Also das Einkommensteuerrecht sieht durchaus die Möglichkeit vor, dass eine Person mehreren Gewerbe haben kann. Im Gegensatz zum Umsatzsteuerrecht, dass dann auch bei mehreren Gewerben/selbstständigen Tätigkeiten immer von einem Unternehmer ausgeht.
Die große Preisfrage wäre jetzt, um welche Art von Tätigkeit es sich handelt bzw. was da gemacht wird. Möglicherweise ist es keine gewerbliche Tätigkeit sondern eine selbstständige im Sinne des Übungsleiterfreibetrages.

Grüße