Liebe Experten,
hier ein nicht alltäglicher Fall - bin schon sehr auf interessante Gespräche gespannt:
Angenommen ein Steuerpflichtiger bekommt im Jahr 1 ein Anwesen überschrieben. Zwei Wohnhäuser (aneinander gebaut) sowie ein dazugehöriger Hof. Ein Haus bewohnt der Stpfl. mit seiner Familie selbst, im anderen wohnt der Übergeber.
Der Übergeber macht der Familie das Leben schwer (Morddrohungen etc.) und wird vom Stpfl. herausgeklagt. Nun wird geplant das leere Haus nach Sanierungsarbeiten zu vermieten.
Kleinere Reparaturrechnungen werden in den Jahren 2 und 3 als vorweggenommene WK angesetzt und auch veranlagt.
Angenommen im Jahr 4 kommt der Übergeber und steckt das V+V Haus in Brand. Brandstiftung wird unterstellt, kann nachgewiesen werden und der Übergeber muss in Haft.
Weiter unterstellen wir das Anwesen hat einen Verkehrswert von 1 Mio. und die Versicherung erstattet dem Stpf. für den Brand 500.000 €.
Kurz vor der Zerstörung des Objektes wäre eine Fertigstellung realisiert worden. Interessenten für die Vermietung waren bereits vorhanden - gehen wir zumindest mal davon aus.
Und weiter nehmen wir an, der Stpfl. möchte das Objekt jetzt wieder Instandsetzen und anschließend erneut vermieten.
Was ist nun Einkommensteuerlich im Veranlagungszeitraum Jahr 4 vorzunehmen bezüglich der Zerstörung des V+V - Objekts und der Versicherungserstattung? Gibt es irgendwelche Gebäudeabschreibungen? Wir wird es in den Jahren 5, 6, … weitergehen mit den Reparaturrechnungen?
Vielen Dank schonmal vorab für’s Gehirn zermartern