Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung II

Hallo liebes Forum!

A macht gerade die Einkommensteuererklärung für das Jahr 2008 fertig.

Folgende Annahme:

Der Mieter aus der Eigentumswohnung erhielt aus den geleisteten Nebenkostenvorauszahlungen für das Jahr 2007 im Juli 2008 eine Erstattung in Höhe von 300,00 EURO. Dann müsste A doch bei der Anlage V für das Jahr 2008 diese 300,00 EURO in der Zeile 12 bzw. 13 in Abzug bringen. Ist das so?

Vielen Dank!
Franky

Hallo, natürlich, anders geht es m.E. gar nicht. Gruß