Hallo liebes Forum!
A macht gerade die Einkommensteuererklärung für das Jahr 2008 fertig.
Folgende Annahme:
Der Mieter aus der Eigentumswohnung erhielt aus den geleisteten Nebenkostenvorauszahlungen für das Jahr 2007 im Juli 2008 eine Erstattung in Höhe von 300,00 EURO. Dann müsste A doch bei der Anlage V für das Jahr 2008 diese 300,00 EURO in der Zeile 12 bzw. 13 in Abzug bringen. Ist das so?
Vielen Dank!
Franky