Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

Hallo Forum,

folgende Annahme:

A hat eine Eigentumswohnung und erzielt hieraus jährliche Mieteinkünfte in Höhe von 5000 EURO. Da A nach Abzug der Abschreibung und Schuldzinsen immer noch ca. 1000 EURO Positiveinkünfte erziehlt, überlegt er die Eigentumswohnung auf seinen minderjährigen Sohn umschreiben zu lassen. Der Sohn hat sonst keine weitere Einkünfte. Ist dies möglich und was ist hierbei ggf. noch zu beachten?

Vielen Dank!
Franky

Ist dies möglich

Nachdem der Sohn minderjährig ist, wird das Vormundschaftsgericht zustimmen müssen, und auch die Bank wird mitmachen müssen, den minderjährigen Sohn in den Darl-Vertrag aufzunehmen.

und was
ist hierbei ggf. noch zu beachten?

Dass die Einkünfte dann auch dem Sohnemann zustehen, und nicht in die Tasche des Vaters wandern darf ist klar, oder?