Vielleicht geht es genau darum: welchen Dispo kann man risikoarm einrichten, selbst wenn er nicht aktiv vom Kunden erbeten wird. Und (zumindest noch vor ein paar Jahren) gab es Sonderkonditionen, wenn das neue Girokonto als „Gehaltskonto“ geführt werden sollte.
ist auch herzlich egal, was man in einem eventuellen Antragsformular ausfüllt. Am Ende prüft das Kreditinstitut nämlich, ob tatsächlich auch ein Gehaltseingang (von Einkommen ist da nicht die Rede) stattfindet.
Das ist übrigens einfacher als man meinen sollte: es gibt nämlich den sogenannten Belegschlüssel für alle Arten von Zahlungen (wobei die Bezeichnung „Belegschlüssel“ irreführend ist und aus alten Zeiten verblieben ist, weil es auch Belegschlüssel für beleglose Zahlungen gibt) und für Zahlungen von Lohn, Gehalt und Rente gibt es mit 53 einen eigenen BS (normale Überweisungen 51).
Du solltest nicht von deinem Kreditinstitut auf alle anderen schließen!
Von Gehalt allerdings auch nicht. Ich zitiere mal vom Preisaushang der Commerzbank:
Girokonto
– Bei Geldeingang7) von […]
mit dem dazugehörigen Fußnotentext:
Ausgenommen Wertpapierumsätze, eigene Überträge und Gutschriften aus der Buchung von Rücklastschriften/Rückschecks.
Bei der Nord/LB ist tatsächlich die Rede von „mtl. Gehalts-, Lohn- oder Renteneingang“.
Die Postbank wiederum schreibt:
Grundpreis pro Monat bei Geldeingang 5[…]
mit dem dazugehörigen Fußnotentext
Geldeingänge, die auf Bargeldeinzahlung des Kontoinhabers oder eines Dritten beruhen, sowie Gutschriften, denen die Ausführung einer Überweisung zulasten eines Postbank Tagesgeldkontos zugrunde liegt, werden nicht berücksichtigt.
ING:
Bei Geldeingang¹ von […]
mit dem Fußnotentext:
Ausgenommen sind Wertpapierumsätze, eigene Überträge und Gutschriften aus der Buchung von Rücklastschriften.
also ziemlich ähnlich wie die Commerzbank.
Die schreiben tatsächlich, wie weiter oben von mir zitiert, von Geldeingang, nix Gehalt.
auf Werbeaussagen die - und das ist selten - einschränkender formuliert sind als die AGB/Preisliste es im Endeffekt zulassen.
Vermutlich weil Gehaltskonto irgendwie positiver klingt als Geldeingangskonto und dann bleibt man eben auch beim Wort Gehalt.
Das jedoch ist nur eine These, im Gegensatz zu dem Fakt, dass Gehalt, Einkommen oder auch nur ein Geldeingang (mit obigen Einschränkungen) ausreichend ist, um die Kontoführungsgebühr erlassen zu bekommen.
Andererseits ist es nichts neues, dass Du nur immer dann lange und ausführlich recherchierst, wenn es Dir darum geht, anderen einen mitgeben zu wollen. Und jetzt mal ganz unabhängig davon, was da wo steht: was bleibt denn da Deiner Ansicht nach bei Menschen über 28 Jahren noch an relevanten Eingängen übrig - eben außer Gehalt und Rente?
muss man weder Einkünfte noch Wohnkosten angeben, wenn du beispielsweise dein Konto hier eröffnest:
Ich habe vor einer Woche aus bestimmten Gründen dort ein Girokonto eröffnet
wurde innerhalb von weniger als 30 min online über deren App und per Videoident freigeschaltet
das Konto ist kostenlos
ich muss keine regelmäßigen Einzahlungen vornehmen
für Einzahlungen auf das Konto bzw. Bteräge auf dem Girokonto erhalte ich sofort 2,5% Zinsen (bei meiner Hausbank nichts)
ich habe einen 5-stelligen Betrag (knapp unter Geldwäschegesetzgrenze) dort eingezahlt und
und einen Teil per kostenloser Echtzeitüberweisung auf ein Depotkonto von mir bei einem Broker überwiesen (war dort zwei Stunden später verfügbar)
ich habe ein „Unterkonto“ als Tagesgeldkonto noch eingerichtet wegen der etwas besseren Zinskonditionen
die App funktioniert tadellos
Alles bestens.
Bei der Anmeldung die Steuer-ID angeben und Schufa-Mitteilung bestätigen, das dürfte für eine schnelle Bearbeitung und Freischaltung hilfreich sein.