Hi zusammen,
ich habe folgendes Problem: Ich habe einen Gewerbeschein seit 2010, weil ich diesen für eine studentische Nebentätigkeit brauchte. 2010 und 2011 habe ich ab und zu studentische Tätigkeiten aufgenommen und diese mittels dem Gewerbeschein abrechnen lassen. Mein Gewinn lag durchschnittlich bei ca. € 1000. Es wurde mir blöderweise erst jetzt klar, dass ich genau wegen dem angemeldeten Gewerbe verpflichtet bin, jedes Jahr eine Einkommenssteuererklärung abzugeben, wobei die Einkünfte vom Gewerbe zusammen mit der Einkommenssteuererklärung auf einer separaten Anlage (G) eingereicht werden müssen. Ich habe bis jetzt auf jeden Fall nur die Anlage N: Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit beigelegt und somit habe ich ja die Einnahmen vom Gewerbeschein quasi nicht miteingerechnet. Meine Frage wäre, ob es möglich ist, diese irgendwie nachträglich abzugeben, obwohl ich meine EStErklärung für 2010 und 2011 schön längst abgegeben habe. Muss ich dann mit iwelchen Strafen etc. rechnen?
Vielen Dank im Voraus!!!