Einkünfte nichtselbständige Arbeit

Liebe/-r Experte/-in,

vom 01.01.2009 bis 28.02.2009 habe ich Werkstudent gearbeitet. Bruottgehalt ca. 1000 €. Es wurde keine Lohnsteuer abgeführt. Ab Mitte des Jahres begann ich eine Vollzeit-Arbeitsstelle. D.h. Grundfreibetrag ist überschritten. Muss ich meine Einkünfte aus der Werkstudententätigkeit in der Einkommensteuererklärung angeben?

Vielen Dank vorab

ja
ja

Bei gleicher LSt-Karte kein Problem, Dein Brutto wird beim neuen AG vorgetragen, bei zweiter LSt-Karte musst Du abgeben…
Gruß Fred

Mußt du leider angeben, tut mir leid
Gruß

ja