Liebe/-r Experte/-in,
vom 01.01.2009 bis 28.02.2009 habe ich Werkstudent gearbeitet. Bruottgehalt ca. 1000 €. Es wurde keine Lohnsteuer abgeführt. Ab Mitte des Jahres begann ich eine Vollzeit-Arbeitsstelle. D.h. Grundfreibetrag ist überschritten. Muss ich meine Einkünfte aus der Werkstudententätigkeit in der Einkommensteuererklärung angeben?
Vielen Dank vorab