mein volljähriger Sohn (23 Jahre alt) studiert, wohnt nicht zu Hause, bezieht Bafög und hat einen 400-Euro-Job. Was muss ich in Anlage Kind der Steuererklärung in welchem Feld eintragen. Kann ich auch seine Fahrtkosten (zur Uni oder zur Arbeit) und seine Fachbücher dort als Werbungskosten eintragen?
Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe.
wenn du die ausgaben tätigst, dann kannst du sie auch - mit entsprechenden nachweisen - absetzen. freiwillige unterhaltszahlungen i.s.e. unterstützung können steuerlich nicht berücksichtigt werden.
Hallo,
nein das kann er bei sich eintragen, sind schliesslich alles seine Werbungskosten.Mit den büchern wurde ich es aber mal bei Ihnen selbst probieren. Falls der Finanzbeamte nicht genaiu hinschaut gehts durch.
Gruss Hermann
da fragst Du am besten einen Steuerberater oder liest im KONZ nach.
Fahrtkosten kann man normalerweise auch angeben, und er zahlt doch auch Miete und bekommt Bafög.
Könnte sein, daß er damit eine eigene Steuererklärung machen kann.