wie wird eine Betriebsaufgabe (kleingewerbe) in der Steuererklärung gehandhabt?
Verkaufte Betriebsmittel werden meines Wissens nach als Einnahmen angegeben.
Was ist nun allerdings, wenn im laufenden Geschäftsjahr bis zur Auflösung keine Einnahmen gemacht wurden, sondern lediglich Anschaffungen gemacht wurden? Diese Anschaffungen wurden aus privater Hand (Eigenkapital) gekauft und gehen nach der Geschäftsauflösung in Privatbesitz über.
wie wird eine Betriebsaufgabe (kleingewerbe) in der
Steuererklärung gehandhabt?
Verkaufte Betriebsmittel werden meines Wissens nach als
Einnahmen angegeben.
Ja
Was ist nun allerdings, wenn im laufenden Geschäftsjahr bis
zur Auflösung keine Einnahmen gemacht wurden, sondern
lediglich Anschaffungen gemacht wurden?
Diese Anschaffungen wurden aus privater Hand (Eigenkapital) gekauft und gehen nach
der Geschäftsauflösung in Privatbesitz über.
Wie wäre es denn, wenn diese Anschaffungen privat bleiben:
Sie werden beim Gewerbe gar nicht erst als Ausgabe aufgeführt
und müssen dann auch bei der Auflösung nicht wieder an die Privatperson „zurückverkauft“ werden.
Keine Ausgabe, keine Einnahme.
Und diese was-auch-immer scheinen ja auch kaum oder gar nicht für das GW genutzt worden zu sein.
Müssen diese vorhandenen Betriebsmittel nun im Betrag geschätzt werden?
Wenn ja, wer muss die Schätzung vornehmen?
Was geschieht mit verloren gegangenen Werkzeug?