Hallo.
Muss man unter anderem den AN-Pauschbetrag, außergewöhnliche Belastungen und den Altersentlastungsbetrag von den Einkünften abziehen, um das Einkommen zu ermitteln?
Danke und Mfg,
Jen
Hallo.
Muss man unter anderem den AN-Pauschbetrag, außergewöhnliche Belastungen und den Altersentlastungsbetrag von den Einkünften abziehen, um das Einkommen zu ermitteln?
Danke und Mfg,
Jen
Servus,
was vermutest Du denn, an welcher Stelle die drei Beträge bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens abgezogen werden?
Hast Du irgendeine Definition für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit gefunden? Dann schreib die doch mal, dann sehen wir weiter.
Schöne Grüße
MM
Lies doch einfach mal § 2 EStG, da stehts genau drin was wo abgezogen wird!