Einkunftsart bei nebenberuflichem Werkvertrag?

Hallo,

angenommen jemand war im ersten Halbjahr 2011 Studentin, hat aber nebenbei auf 20-Stunden-Basis gearbeitet. Seit Oktober ist sie voll berufstätig. Von März bis Dezember hatte sie zusätzlich bei einem Verein noch einen Werkvertrag. Sie hat von Zuhause aus verschiedene Recherchetätigkeiten ausgeübt. Sie hat in dieser Zeit unregelmäßig Rechnungen über den Honorarbetrag erstellt. Die Einkünfte aus dieser Tätigkeit lagen in 2011 bei unter EUR 2.000. Wo muss sie das bei der Steuer angeben? Sie hatte keinen Gewerbeschein und war auch nicht selbständig gemeldet. Gilt das als nebenberufliche, selbständige Tätigkeit? Ist die Tätigkeit voll umsatzsteuerpflichtig?

Wäre klasse wenn mir da jemand helfen könnte.

Vielen Dank und Grüße.

stoker

Ob Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder aus selbständiger Tätigkeit kommt auf die Tätigkeit an - mal ins Gestz schauen: § 15 oder § 18 EStG.

Bei dem geringen Betrag ist es fast egal: einfach bei der ESt-Erklärung den Gewinn ermitteln und angeben: Anlage G oder S.

Lia