Einladung eines Gastes nach Deutschland

Hallo
Ich würde mich freuen wenn jemand wüsste woher ich die benötigten Unterlagen zur Aufnahme eines Gastes in Deutschland bekomme. Gesucht ist eine Einladung und Berechtigung. Auf der Seite des Auswärtigen Amts hab ich keine Unterlagen finden können. Danke für Antworten

Hallo,

die Einladung ist an keine bestimmten Formulare gebunden. Es reicht aus, dass man dem Eingeladenen gegenüber die Einladung für einen bestimmten Zeitpunkt/Zeitraum ausspricht. Diese Einladung muss als Brief im Original beim Antrag auf Visum vorgelegt werden.

Wenn der Gast nicht selbst über ausreichende Mittel verfügt, Aufenthalt und Rückreise zu finanzieren, muss gegenüber der zuständigen Ausländerbehörde eine Verpflichtungserklärung abgegeben werden, dass alle ggf. anfallenden Kosten für eine Rückführung übernommen werden. Im eigenen Interesse ist zudem der Abschluss einer Auslands-Krankenversicherung (Incomming) zu empfehlen, die es auch in einer Kombination mit einer Haftpflichtversicherung gibt.

Gruß vom Wiz

Hi,

soweit korrekt, aber…

Im eigenen Interesse ist zudem der Abschluss einer Auslands-Krankenversicherung (Incomming) zu empfehlen, die es auch in einer Kombination mit einer Haftpflichtversicherung gibt.

Diese KV ist nicht nur „zu empfehlen“, sondern eindeutig vorgeschrieben um ein Visum zu bekommen: „Darüber hinaus muss der Antragsteller grundsätzlich eine schengenweit gültige Reisekrankenversicherung (mit einer Deckungssumme von mindestens 30.000,- Euro) nachweisen. Diese Versicherung kann ggfs. auch vom Einlader für den ausländischen Gast abgeschlossen werden.“ http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Infoservice/FAQ/Vi…

Gruss
K

Hallo,

war vielleicht etwas missverständlich ausgedrückt. Nach einigen Negativerfahrungen mit ausländischen Versicherungen (Russland), die die Gäste dort selbst für nen Appel und n Ei abgeschlossen hatten, kann ich nur dringend empfehlen, sich als Gastgeber selbst um eine seriöse Versicherung zu kümmern, und auch das Haftpflichtthema mit abzudecken, um hinterher nicht kleinere oder größere böse Überraschungen zu erleben.

Gruß vom Wiz

Hi,

Ok. So rum macht es sehr viel mehr Sinn. Einige unserer Vertretungen sagen halt welche lokalen Versicherungen sie akzeptieren, andere jedoch nicht. Eine Versicherung eines bekannten deutschen Versicherers wird jedoch quasi immer akzeptiert.

Gruss
K

Hallo

die Einladung ist an keine bestimmten Formulare gebunden.

in manchen Ländern ist eine Verpflichtungserklärung wichtig, diese bekommt man im Rathaus, Gemeindeamt seines Wohnortes

Hi,

der erfolgreiche Unternehmer aus Pakistan kann mit einer simplen Einladung ein Visum bekommen, während sein Angestellter selbiges nur mit einer VE bekommt. Mit dem Land selbst hat das nichts zu tun, sondern ob der (visumspflichtige) Antragsteller seinen Aufenthalt in D aus eigenen Mitteln bestreiten kann oder nicht.

http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Infoservice/FAQ/Vi…

Gruss
K

Hallo,
ich kann auch nicht mehr sagen wie die vorhergehende Antwort von Wiz; das ist schon alles so richtig gesagt.
Schöne grüße und viel Erfolg
TaTeu