Ich habe so viele Fragen bezüglich der versendung einer Einladung an meinen freund in Afghanistan. Nach deutschland. Habe soviel gelesen bin voellig verwirt. Wenn ich ihn einlade bedeutet das ich muss fuer fuenf Jahre fuer alle anfallenden kosten fuer ihn aufkommen? Muss ich einen Vertrag unterschreiben oder reicht eine formlose einladung.bin so dankbar fuer eure Hilfe
Wenn er den Aufenthalt aus eigener Tasche zahlen kann und unserer Botschaft dort seine „Rückkehrwilligkeit“ zweifelsfrei beweisen kann, dann nein. Kann er das nicht und braucht eine Verpflichtungserklärung von dir um nach D zu kommen, dann ja.
-> https://dejure.org/gesetze/AufenthG/68.html
-> http://www.afghanistan.diplo.de/contentblob/4517804/Daten/5402756/Merkblatt_Erteilung_eines_Visums_fuer_Besuchaufenthalt_dd.pdf via http://www.afghanistan.diplo.de/Vertretung/kabul/de/07/__Visabestimmungen.html
Soviel ich weiß, gilt eine Einladung nur für die Dauer eines Touristenvisums, maximal 3 Monate. Ein längerer Aufenthalt ist ausgeschlossen. Die Einladung kann also nur die Ausstellung eines Touristenvisums ermöglichen, das sonst nicht erteilt würde.
Udo Becker
Hallo,
dieser Punkt im ersten Link ist ganz wesentlich:
Versorgung im Krankheitsfall und bei Pflegebedürftigkeit
Dieser Punkt sehr, sehr teuer werden: ein falscher Schritt auf die Straße kann riesige Kosten verursachen. Eine Versicherung für den Einreisenden zahlt nur das, was vereinbart wurde wurde. Das Kleingedruckte im Versicherungsvertrag ist in dieser Konstellation besonders wichtig.
Gruß
RHW
Eine KV ist ja eh Pflicht für ein Visum. Die kann man, z.B. beim ADAC, mit einer Haftpflichtversicherung kombinieren. Somit reduziert man dieses Risiko quasi auf Null.
Hallo,
mit einem Kurzaufenthalts-Visum kann ein Gast aus dem Ausland 90 Tage in Deutschland bleiben. Erst wenn der Gast länger bleiben soll als diese 90 Tage, kann die Verpflichtungserklärung für langfristige Aufenthalte das Richtige sein.
Um welche Kosten geht es?
Mit der Erklärung verpflichten Sie sich, alle Kosten zu übernehmen, die dem Staat durch den Aufenthalt Ihres Gastes in Deutschland entstehen können. Dazu zählen:
Kosten für den Lebensunterhalt (zum Beispiel für Essen, Trinken, Wohnen, Kleidung, ärztliche Behandlung, Medikamente oder Pflege)
Kosten, die entstehen, falls die Behörden Ihren Gast in sein Heimatland zurückschicken.
Voraussetzungen
Gast hat Kurzaufenthalt geplant
Ihr Gast hat einen Kurzaufenthalt in Deutschland geplant. Es steht schon fest, wann er nach Deutschland einreist und wann er wieder ausreist.
Genug Einkommen oder Sparguthaben
Sie sind in der Lage, alle Kosten zu bezahlen, die durch den Aufenthalt Ihres Gastes in Deutschland entstehen können. Das wird pauschal danach beurteilt, wie hoch Ihr Einkommen oder Ihr Guthaben auf Spar- oder Festgeldkonten ist.
Für einen Gast benötigen Sie im Normalfall mindestens
1.085 Euro Netto-Einkommen im Monat oder
13.050 Euro Sparguthaben.
Hier der Link zu den o.g. Angaben: https://service.berlin.de/dienstleistung/120691/
Ob die Richtlinien nur für Berlin oder für ganz Deutschland gelten, wäre abzuklären.
Viel Glück.
Blödsinn! Wie ich oben schrieb: Afghane kann unserer Botschaft zweifelsfrei belegen dass er die Reise nach D aus eigenen Mitteln finanzieren kann und auch gewillt ist nach AFG zurückzukehren: Keine Verpflichtungserklärung nötig.
Botschaft hat auch nur den gerignsten Zweifel an o.g.: Verpflichtungserklärung zwingend nötig um ein Visum zu erhalten.
Gilt für ganz Deutschland.
Wird aber eintreten wenn der Eingeladene z.B. vor einen Bus läuft und ins Koma fällt oder einen Schlaganfall bekommt und pflegebedürftig wird. Dann holt sich der Staat eben die Kosten vom Unterzeichner der VE zurück.
Hallo,
wer mit einem Touristenvisum einreist, kann in D keine Ehe schließen bzw wird im Zweifelsfall auch bei bestehender, evtl. im Ausland geschlossener Ehe wieder ausgewiesen
Grüße
miamei
Das Wort „quasi“ kann sehr tückisch werden: wenn die Person nach dem Unfall im Koma liegt und vom Krankenhaus ins Pflegeheim verlegt wird, wird keine Krankenversicherung die Kosten übernehmen. Dann braucht man eine vorher abgeschlossene Pflegeversicherung. Nicht sehr wahrscheinlich, aber die allermeisten schweren Krankheiten sind die meiste Zeit des Lebens sehr unwahrscheinlich.
Wenn es kein Unfall, sondern eine Erkrankung ist, können im Kleingedruckten des Versicherungsvertrages bei vorher bereits bestehenden Erkrankungen alle Folgekosten ausgeschlossen sein. Teure Hilfsmittel und Kosten bei Schwangerschaft sind auch meist ausgeschlossen.
Bin völlig bei dir! Aber die Wahrscheinlichkeit dass sowas passiert ist extrem gering. Dann dürfte man auch nicht im Auto zum Flughafen fahren um die Person abzuholen.
Warum kommt er nicht einfach als Flüchtling? Hindert ihn sicher niemand dran, wieder abzureisen, wenn er wieder heim will.
Ja, da sind wir einer Meinung: beides ist sehr unwahrscheinlich.
Bei der Fahrt zum Flughafen mit dem Auto habe ich eine Kranken-, eine Pflege- und eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Vieleicht auch noch eine Voll- oder Teilkasko- und eine private Unfallversicherung. Das finde ich einen wichtigen und beruhigenden Unterschied.
Aber jeder ist anders und kann für sich entscheiden, welcher Grad der Unsicherheit für einen persönlich tragbar ist. Wichtig finde ich, dass man vorher das Risiko kennt.