Einladung nicht wahrnehmen...was dann ?

Hallo.

Ich bin derzeit arbeitslos und beziehe KEIN Hartz-4, da ich noch zu große Ersparnisse habe.
Nun habe ich (mal wieder) eine Einladung von der Arbeitsagentur (Abteilung U-25) bekommen: „Ich möchte mit Ihnen über Ihr Bewerberangebot bzw. Ihre berufliche Situation sprechen.“

Das, was dann dort abläuft dauert keine 5 Minuten. Ich soll stets die Auflistung meiner Bewerbungen vorlegen und das wars dann auch schon. Weiterbildungen machen bei mir einfach mal keinen Sinn, da ich die Ausbildung vor 1 Jahr abgeschlossen habe und Praxiserfahrungen im Beruf brauche.
Daher macht es lediglich Sinn, mir eine Arbeitsstelle zu vermitteln.
Stellenangebote bekomme ich dort aber keine.

Nun sehe ich nicht mehr ein, wegen nichts und wieder nichts dort hinzufahren und noch nicht mal mehr das Fahrgeld (unter 6 €) erstattet zu bekommen.
Meine Bewerbungsauflistungen schicke ich als Excel-Tabelle per E-Mail dorthin.

Nun zu meiner Frage:

Was passiert im Falle einer nicht-persönlichen Erfüllung der Meldepflicht und der daraus evtl. resultierenden Herausnahme meiner Person aus der Kartei „Arbeitssuchend“ bei der Arbeitsagentur ?
(Rentenversicherung etc.)

Gruß,
Leo

Auch hallo.

Weiterbildungen machen bei mir einfach mal
keinen Sinn, da ich die Ausbildung vor 1 Jahr abgeschlossen
habe und Praxiserfahrungen im Beruf brauche.

Zumindest hat die AA keinen Grund diese Weiterbildung (mit) zu finanzieren.

Stellenangebote bekomme ich dort aber keine.

Welche Fachrichtung und welche® Suchbegriff(e) ? Betonbauer ist sinnigerweise etwas anderes als Maurer :wink:

Meine Bewerbungsauflistungen schicke ich als Excel-Tabelle per
E-Mail dorthin.

Umgekehrt: wie gut sind die Bewerbungsunterlagen ? Passt die genannte Qualifikation zur Stelle ?

Was passiert im Falle einer nicht-persönlichen Erfüllung der
Meldepflicht und der daraus evtl. resultierenden Herausnahme
meiner Person aus der Kartei „Arbeitssuchend“ bei der
Arbeitsagentur ?

Zumindest bekommt man dann keine Angebote für angebotene Arbeit splätze mehr zugeschickt.

HTH
mfg M.L.

  1. Die können dir Leistungen kürzen - was in deinem Fall egal ist, da du keine bekommst.
  2. Die könnten dir keine Stellenangebote mehr zuschicken - eigentlich auch egal, da es sowieso so gut wie nie vorkommt.

Wie es mit Rentenversicherung aussieht, weiss ich nicht genau. Aber in Hinblick auf die zu erwartende Minimal- bis Nullrente, ist es wahrscheinlich auch nicht so gravierend.

Sprich doch mal mit deinem Sachbearbeiter und erkläre ihm (in freundlichem Ton), daß du die häufigen Fahrten nicht auf dich nehmen willst, wenn bei den Terminen nichts Relevantes für dich passiert (ausser der Abgabe der Bewerbungslisten, die du eh per Mail schickst).

arbeitssuchen abmelden heisst
du hast keine anrechnungszeit für deine rente, mehr eigentlich nicht. ob die anrechnungszeit überhaupt was bringt: wer weiss das heute schon?

bei den U 25 ist es so, dass man sie einmal pro monat kontaktieren muss - das ist pflicht für die vermittler! wobei: bei uns sind die so überlastet, dass diese termine auch oft mit einem einfachen telefontermin abgegolten werden.

ich würde auch ein freundliches telefonat vorziehen und nett und lieb vortragen, dass eigenbemügungen vorhanden sind und gerne per mail eingereicht werden können.

übrigens hab ich vor kurzem ein urteil gelesen, in dem auch fahrkosten unter 6 euro beim bezug von alg oder alg II erstattet wurden, obwohl sie unter die bagatellgrenze fallen. aber du erhälst ja nichts…

viel glück!
paragraphenmaus