Einladung von der Arge + Krankheit = Kürzung?

Hallo ihr lieben,

mal angenommen jemand ist von der ARGE eingeladen worden zu einem Gespräch über die berufliche Situation, nun ist der jenige Krank geworden und der Arzt hat ihn Krank geschrieben.

Der Einladung kann er also nicht nachkommen und er hat den Schein mit der Begründung an:

„Ich bin am dem … arbeitsunfähig erkrank, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist beigefügt“

an die ARGE zurück geschickt. Nun meine Frage: Kann die ARGE die Bezüge der Person nun kürzen oder sogar komplett Einstellen?

Ich hoffe auf eure Hilfe.

Nein, aber …
Hallo

Nun meine Frage: Kann die ARGE die Bezüge der Person nun kürzen oder sogar komplett Einstellen?

Rechtens wäre das nicht.

Das heißt aber leider nicht, dass sie es nicht wenigstens versuchen oder versehentlich tun. Ich würde auf jeden Fall vorsichtshalber noch beim Sachbearbeiter anrufen und nett fragen, ob der Brief angekommen ist, und halt auch noch telefonisch über die Krankheit unterrichten. Dann dürfte es eigentlich kein Problem sein.

Viele Grüße