Nach einiger Recherche im Internet habe für folgende Frage keine Antwort gefunden und hoffe auf Eure Hilfe.
Wir haben in unserem Betriebsrat das Problem das mehrere Mitglieder am Sitzungstag regelmäßig ihren freien Tag haben.
1.) Kann ich für ein BR-Mitglied ein Ersatzmitglied laden wenn das BR-Mitglied seinen freien Tag hat? Gilt das als „zeitweilige Verhinderung“ nach §25?
Weder im BetrVG noch in den Kommentaren habe ich bisher was finden können. Ich fand nur Definitionen wie Urlaub, Wehr- und Zivildienst, Mutterschutz, Dienstreise, Schulungen oder ähnliches.
2.) Wir haben bei uns mehrere Betriebsräte in der selben Abteilung, so dass es regelmäßig zur Diskussion kommt, ob „betriebbedingte Notwendigkeiten“ am Arbeitsplatz zu bleiben BR-Mitgliedern die Teilnahme am BR verwehren. Im speziellen Fall geht es um eine Küchenabteilung in einem Krankenhaus. Kann dann als Konsequenz ein Ersatzmitgleid geladen werden?
Vielen Dank - schon jetzt für Eure Antworten.