Einladung von Ersatzmitgliedern zum Betriebsrat

Nach einiger Recherche im Internet habe für folgende Frage keine Antwort gefunden und hoffe auf Eure Hilfe.

Wir haben in unserem Betriebsrat das Problem das mehrere Mitglieder am Sitzungstag regelmäßig ihren freien Tag haben.

1.) Kann ich für ein BR-Mitglied ein Ersatzmitglied laden wenn das BR-Mitglied seinen freien Tag hat? Gilt das als „zeitweilige Verhinderung“ nach §25?

Weder im BetrVG noch in den Kommentaren habe ich bisher was finden können. Ich fand nur Definitionen wie Urlaub, Wehr- und Zivildienst, Mutterschutz, Dienstreise, Schulungen oder ähnliches.

2.) Wir haben bei uns mehrere Betriebsräte in der selben Abteilung, so dass es regelmäßig zur Diskussion kommt, ob „betriebbedingte Notwendigkeiten“ am Arbeitsplatz zu bleiben BR-Mitgliedern die Teilnahme am BR verwehren. Im speziellen Fall geht es um eine Küchenabteilung in einem Krankenhaus. Kann dann als Konsequenz ein Ersatzmitgleid geladen werden?

Vielen Dank - schon jetzt für Eure Antworten.

  1. Ja, das gilt als klassische Verhinderung gemäß § 25 Abs. 1 BetrVG. Alle denkbaren Gründe für eine Verhinderung (Urlaub bzw. Zeitausgleich, Krankheit, Schulungen etc.) sind m.E. in diesem Wort erschöpft, da es durch das Gesetz in keinster Weise näher bezeichnet oder eingeschränkt ist.

  2. Auch hier kann ein Ersatzmitglied problemlos geladen werden. Muss aber nicht unbedingt, denn der Arbeitgeber hat die Arbeitsabläufe so zu organisieren, dass alle BR-Mitglieder regelmäßig an Sitzungen teilnehmen können. Gleiches gilt für die gern vorgeschobenen „betriebliche Notwendigkeiten“, die letztlich auch nicht die Teilnahme der Belegschaft an Betriebsversammlungen unmöglich machen dürfen.

1.) natürlich kannst Du in diesem Fall ein Ersatzmitglied einladen.
2.) Ich denke Du solltest dem Arbeitgeber rechtzeitig die Termine mitteilen, dann ist er verantwortlich um für die Organisation der Arbeit für diesen Termin.
Gruß
Karl

Zu 1.: Ersatzmitglieder sind dafür da, dass Diese die Hauptmitglieder bei Abwesenheit vertreten. Ein freier Tag wird wie Urlaub behandelt.
Zu 2. : Einem BR-Mitglied darf die Teilnahme an einer BR-Sitzung nicht verwehrt werden! Eine Sitzung muss der Geschäftsleitung rechtzeitig gemeldet werden, damit er Personallücken planen kann und die BR müssen freigestellt werden. Ist dies nicht der Fall, würde eine Behinderung der Betriebsratsarbeit anstehen und folglich könnte man die Freistellung erzwingen z.B. durch Einigungsstelle …
Wird ein BR-Mitglied nicht freigestellt und kann nicht an einer BR-Sitzung teilnehmen, ist dies also rechtswidrig. Ersatzmitglieder sind stellvertretend bei Abwesenheit durch Urlaub, Krankheit.
Sitzungen also entweder so legen, dass die Hauptmitglieder Zeit haben oder die GS zwingen den BR frei zu stellen.

Meine Vorkommentatoren haben damit alles beantwortet.
Ich lege 1 Woche bevor der nächste Monatsdienstplan geschrieben wird, alle Termine dem Chef vor- wann ich wen zur Sitzung brauche - das gleiche gilt für Sprechstunden usw.Somit hat er Zeit zu planen .
Viel Erfolg mit lieben Grüßen
ART DE PAINTER

Nach einiger Recherche im Internet habe für folgende Frage
keine Antwort gefunden und hoffe auf Eure Hilfe.

Für so was sollte ein BR eigentlich (auch mehrere) Kommentare (zB Däubler, Fitting, ErfK) zum BetrVG haben. Da wird das erschöpfend abgehandelt. Im Internet finden sich halt die Kommentare nicht - die Verfasser wollen ja etwas für ihre Leistung verdienen.
Auch auf Grundseminaren wird idR das Thema Verhinderung in epischer Breite abgehandelt.

Wir haben in unserem Betriebsrat das Problem das mehrere
Mitglieder am Sitzungstag regelmäßig ihren freien Tag haben.

1.) Kann ich für ein BR-Mitglied ein Ersatzmitglied laden
wenn das BR-Mitglied seinen freien Tag hat? Gilt das als
„zeitweilige Verhinderung“ nach §25?

Nur wenn das BR-Mitglied sich ausdrücklich pauschal oder im Einzelfall als verhindert erklärt. Ein freier Tag KANN ein Verhinderungsgrund iSd Gesetzes sein, MUSS es aber nicht automatisch sein (gilt auch für Krankheit, Urlaub, Mutterschutz, Erziehungszeit)

Weder im BetrVG noch in den Kommentaren habe ich bisher was
finden können. Ich fand nur Definitionen wie Urlaub, Wehr- und
Zivildienst, Mutterschutz, Dienstreise, Schulungen oder
ähnliches.

Das fällt leider schwer zu glauben.

2.) Wir haben bei uns mehrere Betriebsräte in der selben
Abteilung, so dass es regelmäßig zur Diskussion kommt, ob
„betriebbedingte Notwendigkeiten“ am Arbeitsplatz zu bleiben
BR-Mitgliedern die Teilnahme am BR verwehren. Im speziellen
Fall geht es um eine Küchenabteilung in einem Krankenhaus.
Kann dann als Konsequenz ein Ersatzmitgleid geladen werden?

NEIN. Auch das wird in Kommentaren ausführlich abgehandelt. Betriebliche Notwendigkeiten sind entweder nicht planbar (was bei BR-Sitzungen idR nicht der Fall ist) oder unabwendbare Ereignisse, die den Betrieb in seiner Existenz gefährden (wie zB Feuer, Naturkatastrophen, Epidemien).

Vielen Dank - schon jetzt für Eure Antworten.

&Tschüß
Wolfgang

Hallo,

also erst einmal entscheidet das BR-Mitglied, ob es an seinem freien Tag zur Sitzung kommt. Dann werden die Zeit für den Weg und die Sitzung als Arbeitszeit gerechnet. Entschuldigt sich das BR-Mitglied, weil es frei hat, musst Du das Ersatzmitglied laden. Gleiches gilt bei „Unabkömmlichkeit“. Das geht eigentlich nur in extremen Ausnahmefällen. Im Grunde entscheidet das BR-Mitglied, ob es an der Sitzung teilnimmt oder nicht. Wenn jemand nicht zur Sitzung kommen kann, ist auch in diesem Fall das Ersatzmitglied zu laden. Insofern ist das Fehlen immer eine „zeitweilige Verhinderung“.

Viele Grüße

Peter

Hallo,

zu 1. ich denke schon das hier ein Ersatzmitglied geladen werden darf
zu 2. kann die BR-Sitzung nicht so gelegt werde das es keine Beeinträchtung der betrieblichen Abläufe gibt?
Hier bin ich mir nicht sicher ob bei Anwesenheit im Betrieb trotzdem Ersatzmitglieder teilnehmen dürfen … mit allen Rechten.

Ich empfehle bei solchen Fragen immer einen Fachanwalt zu fragen … am besten bei der zuständigen Gewerkschaft (kostenlos). Ein BR hat auch das Recht einen Anwalt zu befragen bei Problemen … Kosten muss dann der AG übernehmen… aber der mag das natürlich nicht … deshalb erst alle anderen Möglichkeiten ausschöpfen.
Wir haben auch schon mal gute Erfahrung gemacht mit dem Anwalt des Arbeitgebers (AG im Arbeitgeberverband - dann kostet das nix) und der hat uns auch die rechtliche Lage gut erläutert - ohne parteiisch zu sein.

Gruß
Hajo

Hallo Silverwhale,
Wenn man im Voraus schon weiß, daß ein BR-Mitglied nicht kommen kann, hat man immer das nächste Ersatzmitglied einzuladen. Könnt ihr eure Sitzung nicht einfach auf einen anderen Termin verschieben, an dem möglichst wenig Mitglieder ihren freien Tag haben ? Auch wenn ein Mitglied wegen dringender betriecher Belange nicht teilnehmen kann, ist ein Ersatzmitglied zu laden.
Mit freundlichem Gruß - wolfwoman

Hallo,

zu 1.: Ich sehe das so (und so haben wir das auch gehandhabt): Wer verhondert ist, wird durch ein Ersatzmitglied vertreten. Als Verhinderung gilt jede offizielle und dokumentierte Abwesenheit vom Arbeitsplatz: Krankheit, Urlaub, aber auch freier Tag (ist ja so wie beim Urlaub, dass man nicht verlangen kann, dass ein Mitglied extra deshalb in den Betrieb kommt).
Zu 2.: Da ist zunächst zu prüfen, ob das überhaupt „betriebsbedingt“ ist – die Rechtsprechung setzt da sehr, sehr einge Grenzen. Ein Betriebsrat ist zunächst ein Betriebsrat, dann ein Mitarbeiter. Ersteres geht also vor. Und nur wenn ein Betriebsrat nicht vertreten werden kann (in seiner Tätigkeit für die Firma), dann muss er als Betriebsrat vertreten werden. Aber wenn es in der Küche eng wird, kann die Betriebsleitung Aushilfen einsetzen. Sonst könnte sie ja jede Betriebsratssitzung torpedieren. Ich entsinne mich an eine Schulung, in der das Beispiel gebracht wurde, dass es bei der Aufstellung einer neuen Druckstraße unumgänglich war, einen ganz bestimmten Monteur einzusetzen. Der und nur der konnte mit der Maschine umgehen. Und der musste dann auch kommen. Ansonsten ist fast immer jeder ersetzbar und muss auch ersetzt werden. Und zwar nicht vom Betriebsrat!

Gruß
Bolo2L

Hallo,
also wenn ein Mitglied Urlaub (freier Tag) hat, dann ist ein Ersatzmitglied einzuladen. Wir haben deshalb im BR-Büro einen Urlaubs/Freizeitkalender eingerichtet. Berufliche/betriebliche Verhinderung ist nur im wirklich Notfall ein Grund, ansonsten sind die BR-Mitglieder freizustellen.
Die Geschäftsleitung muss rechtzeitig über den Sitzungstermin informiert werden und muss für die Zeit dann Ersatz in der Abteilung stellen.

hallo,

ich denke, wenn es immer die gleichen BR-Mitglieder betrifft, gibt es m. E. mehrere Möglichkeiten.

Läßt sich der freie Tag nicht auf einen anderen Tag legen ?
Alternativ könnte die BR-Sitzung auf einen anderen Tag gelegt werden.

Für eine kontinuierliche BR-Arbeit ist es sicherlich sinnvoll nur in Ausnahmefällen Ersatzmitglieder einzuladen.

Was meinen denn die Betroffenen selbst dazu ?

Freier Tag ist für mich ein sehr dehnbarer Begriff, aber vielleicht läßt sich da eine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber treffen.

Es kommt immer wieder dazu, dass BR-Mitglieder nicht zur Sitzung kommen, weil sie glauben, nicht abkömmlich zu sein.

In der Regel sind die Betriebsratssitzungen, zumindest was die regulären Termine betrifft, rechtzeitig bekannt.
Die Vorgesetzen wissen also, wann Sitzungen stattfinden.

Solange es möglich ist miteinander zu reden, sollte es da auch praktikable Lösungen geben.
Schaut doch mal, welche Möglichkeiten da für alle Beteiligten akzeptabel wären.

Gemeinsam geht das immer am Bestens !!!

Viel Erfolg…

Hi,

  1. Ja, aber Mitglied kann auch an freiem Tag zur Sitzung kommen, gilt als Arbeitszeit, wenn es nie kommen kann, ist m.E. die Mitgliedchaft im BR sinnlos.
  2. Bei dringende dienstlicher Notwendigkeit (Notwendigkeit bedeutet, aber, das „eine Not zu wenden ist“, also eng auslegbar) kann der AG das Fernbleiben von der Situng verlangen, mit der Konsequenz, ein Ersatzmitgkued zu laden. Ich würde aber gem. „vertrauensvoller Zusammenarbeit“ usw. die Termine mit dem AG abstimmen.
    Sorry für späte Antwort, war lange weit weg.
    Greetinx
    GIK

Hallo Silverwhale!

Sorry, dass ich erst jetzt antworte! Hab leider vorher keine Zeit gefunden!
Zu 1.
…denke, dass der „freie Tag“ wie ein Urlaubstag gilt und somit ein Ersatzmitglied geladen werden kann!

Zu 2.
…ich arbeite in einer Kindertagesstätte und auch bei uns besteht alleine aus personellen Gründen SEHR oft eine „betriebliche Notwendigkeit“.
Ich habe damals auf einem Seminar dann einen Anwalt gefragt und der sagte, dass dafür kein Ersatzmitglied geladen werden kann.
Bei uns war aber so oft „betriebliche Notwendigkeit“, dass wir nach vielen,harten Diskussionen mit dem Arbeitgeber nun Vertretungskräfte für einzelne BR Mitglieder haben. Das klappt ganz gut.
Wenn die Vertretung dann auch mal ausfällt, dann setzten wir Beschlüssen an den Anfang der Tagesordnung, das so „belastete“ BR Mitglied geht danach und die restlichen BR Mitglieder machen den Rest der Sitzung weiter.

Lg, Sandra.

Nach einiger Recherche im Internet habe für folgende Frage
keine Antwort gefunden und hoffe auf Eure Hilfe.

Wir haben in unserem Betriebsrat das Problem das mehrere
Mitglieder am Sitzungstag regelmäßig ihren freien Tag haben.

1.) Kann ich für ein BR-Mitglied ein Ersatzmitglied laden wenn
das BR-Mitglied seinen freien Tag hat? Gilt das als
„zeitweilige Verhinderung“ nach §25?

JA

Weder im BetrVG noch in den Kommentaren habe ich bisher was
finden können. Ich fand nur Definitionen wie Urlaub, Wehr- und
Zivildienst, Mutterschutz, Dienstreise, Schulungen oder
ähnliches.

2.) Wir haben bei uns mehrere Betriebsräte in der selben
Abteilung, so dass es regelmäßig zur Diskussion kommt, ob
„betriebbedingte Notwendigkeiten“ am Arbeitsplatz zu bleiben
BR-Mitgliedern die Teilnahme am BR verwehren. Im speziellen
Fall geht es um eine Küchenabteilung in einem Krankenhaus.
Kann dann als Konsequenz ein Ersatzmitgleid geladen werden?

Wenn ein BR Mitglied entscheidet am Arbeitsplatz zu bleiben, ist es verhindert. --> Ersatzmitglied einladen !

Wir laden die ersten beiden Ersatzmitglieder, also Mann u Frau immer ein.
Dann muss man halt bei Abstimmungen aufpassen. .)

Vielen Dank - schon jetzt für Eure Antworten.

  1. kein Ersatzmitglied laden, wenn ein ordentliches Mitglied Urlaub, bzw. seinen freien Tag hat.

  2. BR-Arbeit geht grundsätzlich vor…is ne schwierige kiste, ich weiß!

Guten Tag,
Wir haben in unserem Betriebsrat auch das Problem das mehrere Mitglieder am Sitzungstag regelmäßig ihren freien Tag haben und ich als Vorsitzender Ladungssicherheit brauche. Nachdem einem Ersatzmitglied keine Ersatzzeiten geschrieben wurden
mußten wir das gerichtlich anfechten. Unsere Anträge hat das AG Wiesbaden abgewiesen 5BV 4/11.
Unser BR hat Beschwerde eingelegt. Es gibt bisher dazu nur Kommentare, aber keine Entscheidung.
Drückt mal die Daumen.
Gruß von G.A.W.(Lupo)