Einladung zur Betriebsversammlung

Wie bitte muß eine offizielle Einladung des Betriebsrates zu einer Betriebsversammlung aussehen bzw welche Inhalte sind zwingend notwendig ?
Wo finde ich eine entsprechende gesetzliche Vorschrift ?
Vielen Dank

Hallo,
Bitte in der Betriebsverfassung nachschauen.
Ihr musst euch unbedingt schulen lassen. Wende dich an deine zuständige Gewerkschaft, die helfen dir.
Schau bitte unter den § 29 Betriebsverfassungsgesetz nach. Findest du auch online…!
Im BtrVG findest du auch nahezu alle wichtigen Dinge, die deine BR Arbeit begleiten. …

Viel Glück!!

Schau mal bei www.BR-Wiki.de rein
Gruß

Hallo,
Vorschriften zur BV findest du im BetrVG. Einladung rechtzeitig (ca. 2 Wochen),

Tagesordnungspunkte, hierbei ist zwingend der Tätigkeitsbericht des BR. Arbeitgeber muss über Termin informiert werden (er muss aber nicht mit ihm abgestimmt werden) und er muss eingeladen werden. Ebenso der Gewerkschaftsvertreter, wenn im Betriebsrat jemand in der Gewerkschaft ist. Ansonsten Tipp: flott aufgemacht bringt eine solche Einladung mehr als was steifes! In der Gestaltung seid ihr völlig frei, es darf nur nix diskriminierendes oder geschäftsschädigendes drinstehen.

Alles klar? Sind übrigens Grundkenntnisse. Vielleicht sollte der BR sich mal schulen lassen.
Viel Erfolg und Grüße
Brigitte

Wie bitte muß eine offizielle Einladung des Betriebsrates zu
einer Betriebsversammlung aussehen bzw welche Inhalte sind
zwingend notwendig ?
Wo finde ich eine entsprechende gesetzliche Vorschrift ?
Vielen Dank

hallo,

Einladungen zu Betriebsversammlungen haben auf den betriebsüblichen Kommunikationswegen zu erfolgen.
Die Inhalte sind in den §§ 43 Abs. 2 und 45 BetrVG genannt. In den einschlägigen Kommentierungen zum BetrVG finden sich idR ausführliche Erläuterungen zu möglichen/zulässigen Themen.
Zur Organisation von Betriebsversammlungen gibt es umfangreiche Literatur sowie Seminarangebote.

&Tschüß
Wolfgang

&Tschüß
Wolfgang

Hallo, schau mal unter diesem Link bei Wikipedia: http://de.wikipedia.org/wiki/Betriebsversammlung
Weitere Dinge würde ich bei der BR Sitzung besprechen und ggf. einen Vertreter der zuständigen Gewerkschaft einladen. Gruß Malook

Hallo,

also, wenn man Betriebsrat ist, sollte man sich schon qualifizieren. Jede Gewerkschaft beispielsweise bietet der Grund-Seminare für Betriebsräte an, auf denen solche Fragen intensiver besprochen werden. Als Betriebsrat solltet ihr selbstverständlich nicht nur ein Betriebsverfassungsgesetz besitzen, sondern auch Kommentare dazu, Arbeitshilfen und so weiter. Da würdest du dann nach dem Stichwort Betriebsversammlung suchen und wüsstest Bescheid. Betriebsrat ist ja nicht nur so gegen ein Ehrenamt, sondern damit gehen gesetzliche Rechte, aber auch Pflichten einher. Also, rein in die zuständige Gewerkschaft, um Hilfe bitten, nach Seminaren fragen.

Wichtiges zur Betriebsversammlung, rechtliche Grundlagen, aber auch eine Mustereinladung, findest du im Internet hier:http://www.br-wiki.de/Betriebsversammlung

Auf eine erfolgreiche Arbeit in deinem Betriebsrat!

Viele Grüße

Peter

Ort, Zeit, Themen, Teilnehmer. Rechtsquellen kann ich leider auf anhieb nicht benennen.

Da gibt es keine vorgeschriebene Form.
Tagesordnungspunkte angeben, GF einladen, GF sprechen lassen, an alle Mitarbeiter
LG

Hallo.
ist im §43 des Betriebsvervassungsgesetz geregelt.
•Top 1: Begrüßung und Eröffnung
•Top 2: Tätigkeitsbericht des Betriebsrats
•Top 3: Referat – Arbeitgeber (nur einmal jährlich ein MUSS, die Hinzuziehung bietet sich jedoch häufiger
•an)
. Top 4: Fragen aus der Belegschaft,

Hallo,

empfehle hierzu die (www.br-wiki.de) mit musterformular

es kommt natürlich auf die betriebsspezifischen Themen an.
Gesetzlich geregelt ist nur mindestens 4 x pro Jahr

freundliche Grüße

Hallo,
es gibt keine Vorschrift im Betriebsverfassungsgesetz, wie die Einladung zu einer Betriebsversammlung des Betriebsrats aussehen muss. Es gibt demnach auch keine zwingend vorgeschriebenen Inhalte. Sinnvollerweise wird der Betriebsrat sowohl in den betriebsöffentlichen Vorbereitungen und Ankündigungen einer Betriebsversammlung auch dann, wenn er sie beschlossen hat, eine Tagesordnung bekanntgeben, damit die Kollegen wissen, worum es geht. Worum es geht, wird aber meistens bereits in der Vorbereitung und Diskussion mit den Kollegen offenkundig.

Letztlich: Welchen Zweck verfolgen Sie mit Ihren Fragen? Verstehe sie nämlich eigentlich nicht.

FKR

hallo rollifahrer,
also ich schicke dir hier ein paar links, die einladung muss ort, datum, uhrzeit enthalten, die tagesordnungspunkte auch noch. die geschäftsleitung sollte auch eingeladen werden. das ganze regelt das betriebsverfassungsgesetz § 42 ff… http://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/BJNR0001309…

hier noch die links: http://www.arbeitsrecht.org/betriebsrat/arbeitsrecht…

Ach ja… ein Anwesenheitsliste, braucht ihr bei der Betriebsversammlung dann auch noch mit: Name, Vorname, Abteilung und Fahrtkosten ja/nein und Unterschrift, diese muss der Geschäftsleitung in Kopie gegeben werden damit die Zeit bezahlt werden kann.

Gruß Elvira

Die gesetzliche Vorschrift finden Sie in den §§ 42 - 46 BetrVG. Mit der Einladung muß eine Tagesordnung verschickt werden und die Mitarbeiter müssen aufgefordert werden, bis zu einem bestimmten Termin vor der Versammlung noch Themen einzureichen. Da kommt dann allerdings meistens nichts. Auf jeden Fall muß der Betriebsrat einen Tätigkeitsbereicht abgeben, ebenso der Arbeitgeber einen Situationsbericht über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens.

Hier:

http://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/

§§ 42, 44, 45 ,46

Viele Grüße

Hallo,
hier ein Link zu deinem Thema!! http://www.br-wiki.de/Betriebsratssitzung#Die_Einladung

Grüße bartblume

hallo,
eine einladung muss öffentlich für jeden kollegen sichtbar aushängen, zeit und ort der versammlung sind wichtig und thematik der versammlung. auch rechtzeitig auf die betriebsversammlung hinweisen.

mfg
sn

Hallo,
meines Wissens gibt es hier keine genaue gesetzliche Regelung über die Form.
Das Wesentliche steht natürlich im Betriebsverfassungsgesetz:
http://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__43.html

Absatz (2) beachten: Der Arbeitgeber ist zu den Betriebs- und Abteilungsversammlungen unter Mitteilung der Tagesordnung einzuladen.

Es gehören natürlich rein:
Ort und Termin
Tagesordnung

Wie bitte muß eine offizielle Einladung des Betriebsrates zu
einer Betriebsversammlung aussehen bzw welche Inhalte sind
zwingend notwendig