Hallo!
Folgender Fall:
Person A ist ausgebildeter und geprüfter Jäger und im Besitz eines gültigen Jahres-Jagdscheines. Nun möchte Person A die Person B zu einer Jagd einladen. Dazu soll Person B aus dem Bestand von Person A ein Jagdgewehr erhalten und von Person A im Gebrauch der Waffe unterwiesen werden.
Fragen:
Darf Person A überhaupt eine andere Person zu einer Jagd einladen?
Muss Person B dafür einen Tagesjagdschein beantragen?
Darf Person A an Person B eine Jagdwaffe aushändigen?
Grüße
Heinrich
hat B denn überhaupt einen jagdschein?
A darf andere jäger zur jagd einladen.
jagdwaffen dürfen nur an sog. AUSÜBUNGSBERECHTIGTE abgegeben werden.
bin KEIN jäger!
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Hallo,
Person A ist ausgebildeter und geprüfter Jäger und im Besitz
bin KEIN jäger!
ich auch nicht, hätte aber gehofft, daß das alles Teil der Ausbildung und Prüfung für Jäger ist, weshalb sich die Fragen in der Praxis nicht stellen sollten.
In anderen Ländern sieht man die Sache übrigens deutlich lockerer. Ich kenne leute, die in Deutschland keine (Jagd-)Waffen mehr führen dürfen, aber regelmäßig im Ausland auf die Jagd gehen. Bis hinter den Zoll transportiert einfach jemand, der das darf die Waffen.
Cu Rene
Hallo!
hat B denn überhaupt einen jagdschein?
B hat keinen Jagdschein.
Ich bin durch eine Diskussion um das Thema „Staats-Jagd“ auf diese Frage gekommen. Bei einer Staatsjagd werden irgendwelche wichtigen Leute zu einer Jagd eingeladen. Sind diese eingeladenen Gäste denn alle ausgebildete Jäger? Schwer vorstellbar (oder gelten da wieder Regelungen, dass manche Menschen eben gleicher sind als andere?).
Grüße
Heinrich
andere länder,andere sitten–möglicherweise gilt bei diplomaten die immunität–als ich in den usa war,hätte ich mit dem farmer auch zur jagd gehen können–nur auf seinen eigenen flächen(1981)
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Hallo,
ich beantworte mal die Fragen nach meinem Wissen.
Fragen:
Darf Person A überhaupt eine andere Person zu einer Jagd
einladen?
Er darf, wenn er selbst das Revier gepachtet hat, der eigentliche Pächter zustimmt, oder es sein eigenes Land (Eigenjadgbezirk) ist.
Muss Person B dafür einen Tagesjagdschein beantragen?
Es kann hächsten sein das ein Jagdscheininhaber eine Jagderlaubniss für einen bestimmten Bereich und eine beschränkte Zeit erwerben kann.
Einen Tagesjagdschein gibt es meines Wissens nach nicht. Die Jagdscheinprüfung ist sehr schwer und das Lernen dafür zieht sich normalerweise über mehrere Monate.
Darf Person A an Person B eine Jagdwaffe aushändigen?
Da wie schon erwähnt B ja keinen Jagdschein hat darf er keinesfalls eine Waffe bekommen. Sollte A es dennoch tuen gefährdet er seinen eigenen Jagdschein und gibt diesen u.U. als Strafe erst einmal ab.
Zur Diplomatenjagd kann ich aus eigener Erfahrung folgendes sagen.
Die Diplomaten dort haben in der Regel einen Jagdschein, es gehört in diesen Kreisen in der Mehrheit einfach dazu.
Da in den meisten anderen Ländern diese Scheine (besonders für eigene Diplomaten)recht einfach zu erhalten sind (Gebühr, Stempel,fertig) sind die wirklichen Kenntnisse mit denen von unseren Jägern oft nicht zu vergleichen!
Das jetzt jeder Teilnehmer der Jagden seinen Jagdschein vorzeigen musste habe ich allerdings nicht erlebt. Meisten „trauen“ sich die betreuenden Forstbeamten auch einfach nicht zu fragen (könnte ja der Karriere schaden sich mit dem falschen anzulegen).
Ausnahmen bestätigen die Regel:
Habe einmal erlebt wie ein alter Förster einen Jagdgast (Botschafter aus Südamerika) mit viel Gebrüll von der Jagd entfernt hat.
Der „Waidmann“ hatte ein trächtiges (schwangeres) Stück Damwild geschossen obwohl auf die Schonzeit gerade wegen dieser Möglichkeit hingewiesen wurde. Nur bestimmte Hirsche waren erlaubt und die kann man anhand der „Schaufeln“ gut bestimmen (die Damdamen haben nämlich keine).
Da der Herr absolut uneinsichtig war sorgte der alte Förster gegen den Willen der betreuenden Deutschen Diplomaten für einen Ausschluß von der Treibjagd.
Als Leitsatz der Diskussion äußerte der Förster auf den Einwand eines Beamten."Wissen sie den nicht wer das ist ? "
Antwort:"Das ist mir scheißegal, wenn der Idiot auf dem Klo sitzt sieht er von unten genau so aus wie ich! "
Gruß Bernd
das muss aber ein sehr alter förster gewesen sein!!
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Hi,
Habe einmal erlebt wie ein alter Förster einen Jagdgast
(Botschafter aus Südamerika) mit viel Gebrüll von der Jagd
entfernt hat.
ich war schon auf einigen Jagden eingeladen (nur als Treiber, da ich selbst nicht jage). Dort hat immer der Jagdherr alle Jagdscheine persönlich kontrolliert und er hätte auch keinen mitgehen lassen, der seinen Schein nicht mitgeführt hätte.
Das ist zumindest in D eigentlich usus.
Gruß
C.
Hallo,
Habe einmal erlebt wie ein alter Förster einen Jagdgast
(Botschafter aus Südamerika) mit viel Gebrüll von der Jagd
entfernt hat.
ich war schon auf einigen Jagden eingeladen (nur als Treiber,
da ich selbst nicht jage). Dort hat immer der Jagdherr
alle Jagdscheine persönlich kontrolliert und er hätte auch
keinen mitgehen lassen, der seinen Schein nicht mitgeführt
hätte.
Das ist zumindest in D eigentlich usus
Das ist Richtig ! Eigentlich soll das so sein. Wenn aber das Auswärtige Amt für seine Gäste (z.B.Botschaftsangehörige) eine Jagd (im Staatswald)ausrichtet ist es für den örtlichen Revierförster nicht einfach , er muß dann ja die von seinem Dienstherren geladenen Gäste kontrolieren und gegebenenfalls der Einladung seiner Vorgesetzten widersprechen.
Der von mir erwähnte „alte Förster“, war nicht sehr alt wie jemand schrieb, sondern ein Jäger mit Herz und Charakter. Nach 30 Berufsjahren war er der Meinung das niemand über dem Recht steht auch wenn er in seinem eigenen Bereich eine ganz grosse Nummer ist.
Es kam auch keiner auf die idee den Mann irgendwie zu belangen, da er 100% richtig lag.
Aber die ursprüngliche Frage war ja ,ob jemand einfach einen Bekannten ohne Jagdschein mitjagen lassen darf.
Das das nicht erlaubt ist sollte inzwischen geklärt sein.
Der Jäger und der Eingeladene würden gegen eine ganze Reihe von Gesetzen und Vorschriften verstossen, das wird echt teuer und unangenehm!!
gruß bernd