Einladung zur Mitgliederversammlung

Hallo ich habe gehört dass nur der beim Amtsgericht eingetragene Vorsitzende und dessen Vertreter die rechtlich gültige Einladung zur Mitgliederversammlung versenden dürfen. Was ist mit den Entscheidungen, die während dieser Mitgliederversammlung getroffen wurden. Sind diese, z.B. Wahlen eines neuen Vorstandes überhaupt gültig?

Warum sollten Wahlen eines neuen Vorstandes ungültig sein; ich verstehe nicht ganz den Sinn dieser Frage; man kann natürlich auch die Wahl eines Vorstandes anzweifeln und dagegen gerichtlich vorgehen;
könnten Sie das fiktive Problem etwas näher erläutern?

Hi,

hören kann man viel… Was sagt denn die Satzung aus? In der Satzung die vor mir liegt, ist das eindeutig geregelt. zudem wären mehr Infos sicherlich sinnvoll: Wer hat eingeladen und warum hat der aktuelle Vorstand nicht eingeladen. Wer hat die MV geleitet?

Grüße

Hallo ich habe gehört dass nur der beim Amtsgericht
eingetragene Vorsitzende und dessen Vertreter die rechtlich
gültige Einladung zur Mitgliederversammlung versenden dürfen.

Nein, nicht ganz. Solange die Satzung nichts anderes vorsieht, ist der Vorstand für die Einladung zur Mitgliederversammlung zuständig. Und Vorstand ist, wer zum Vorstand gewählt worden ist und die Wahl angenommen hat; ob er auch im Vereinsregister ordnungsgemäß eingetragen ist, spielt keine Rolle.

Davon abweichend ist aber auch eine Einladung durch einen Vorstand in Ordnung, der zwar noch im Vereinsregister eingetragen ist, obwohl er eigentlich gar nicht mehr im Amt ist. Das gilt aber nur, solange noch kein neuer Vorstand gewählt worden ist.

Was ist mit den Entscheidungen, die während dieser
Mitgliederversammlung getroffen wurden. Sind diese, z.B.
Wahlen eines neuen Vorstandes überhaupt gültig?

Wenn zur Mitgliederversammlung nicht ordnungsgemäß eingeladen wurde, insb. die Einladung nicht vom dafür zuständigen Organ veranlaßt wurde, sind die Beschlüsse, die diese Mitgliederversammlung faßt, in der Regel unwirksam.