Hallo miteinander!!
Ich bin Mitglied eines Vereins, bei dem es zur zeit etwas zur Sache geht. Nun haben wir eine Einladung zu einer „außerordentlichen“ Mitgliederversammlung bekommen - in 10 Tagen.
Die Satzung schreibt 2 Wochen für eine ordentliche Mitgliederversammlung vor und für eine außerordentliche 4 Wochen (allerdings ist dies nur im Zusammenhang mit einer Auflösung des Vereins verbunden.)
Ist die Frist von 10 tagen in ordnung und was macht eine außerordentliche Mitgliederversammlung zu einer solchen???
Gruß
Volker