Einlage von verdecktem Rabatt in GmbH?

Hallo,

jeder kennt sie, jeder weiss was damit gemeint ist. Die tollen
Werbungen der Kfz-Anbieter „den Gebrauchten mit x.000 Euro über DAT/
Schwacke“ in Zahlung zu nehmen.

Jetzt aber das Problem der rechtlichen Behandlung.

Fall: A und B gründen GmbH mit 25.000 Kapital. Man muss ja nicht
alles sofort bar einlegen, also werden erstmals von jedem bissel mehr
als 50% eingezahlt. Ausstehende Einlagen sind nun pro Gesellschafter
6.000 Euro.

Jetzt kommt der Kfz-Händler X ins Spiel. Der Hersteller bietet in der
Werbung besagte 6.000 über DAT/Schwacke für die gebrauchten Möhren
an.

A und B haben beide alte Gebrauchte in ihrem Privatvermögen, welche
mehr schlecht als recht irgendwas zwischen 0 und 1000 Euro wert sind.

Jetzt überlegen A und B, ob sie für die GmbH 2 Kfz kaufen und diesen
„Rabatt“ kassieren. Jeder weiss ja, dass dieses „… über Schwacke“
eigentlich ein verdeckter Rabatt ist, um den Absatz zu schönen. Aber
rechtlich werden tatsächlich Kaufverträge über den Gebrauchten mit
utopischen Summen geschlossen.

Könnten nun A und B ihre „Möhren“ als Einlagenerbringung auf die
Stammeinlagen einlegen? Eine schlichte Umgehung der
Kapitalaufbringung? Aber die GmbH erhält ja 2 Kfz zu je 6.000 Euro
weniger Anschaffungskosten.

Effekt: Die GmbH erhält effektiv ihre Stammeinlagen, die
Gesellschafter leisten aber nichts.

Was übersehen?

Fragend,

der showbee

Hi Showbee,

sehr schöner Sachverhalt. Und es beruhigt mich, dass man schon ein Störgefühl hat, wenn man es liest.

Die Einlage der Fahrzeuge kann auch hier nach meiner Auffassung nur mit dem Teilwert (hier also 0 bis 1000 Euro) erfolgen. Der Teilwert der Fahrzeuge hat sich nicht dadurch erhöht, dass sie in Zahlung gegeben werden können. Denn wie du schon sagst, wird nicht tatsächlich ein Gegenwert für die Fahrzeuge geleistet sondern ein Rabatt auf das Neufahrzeug gegeben.

Ich meine auch, dass die vertragliche Ausformulierung hier in keinem Fall maßgebend sein kann.

Spannend wird es, wenn es sich auf dem Gebrauchtwagenmarkt etabliert, für alte Fahrzeuge mehr zu zahlen, um sie dann in Zahlung zu geben. Dann wäre wiederum ein höherer Wert zu erzielen und der Teilwert entsprechend höher… Aber das halte ich für sehr theoretisch.

Ich bin auf weitere Meinungen sehr gespannt.

Grüße

Berta

Die Einlage der Fahrzeuge kann auch hier nach meiner
Auffassung nur mit dem Teilwert (hier also 0 bis 1000 Euro)
erfolgen. Der Teilwert der Fahrzeuge hat sich nicht dadurch
erhöht, dass sie in Zahlung gegeben werden können.

Hallo,

ja steuerlich wird das Finanzamt (wenn sie dahinter kommen) sicherlich
eine verdeckte Gewinnausschüttung annehmen. Aber zivilrechtlich sollte
es m.E. dicht sein, die GmbH erhält ja was (billigere Kfz) und somit
sind keine Gläubiger geschädigt und nur für deren Schutz wird ja die
Kapitalaufbringung und -erhaltung so penibel geregelt.

Mfg vom

showbee

Hallo,

weiterhin ein wundervoller Fall.

Auch zivilrechtlich meine ich, dass ein Fahrzeug eingelegt wird, das keinen (nennenswerten) Wert hat. Und die Vorschriften für Sacheinlagen bei Gründung sind bestimmt auch für solche Fälle so stramm geregelt worden.

Ich bleibe gespannt auf viele Äußerungen.

Und sollte ausgerechnet ich eine verdeckte Gewinnausschüttung übersehen haben? Wo ist sie?

Grüße

Berta

Nochmal Hallo,

zivilrechtlich sollte
es m.E. dicht sein, die GmbH erhält ja was (billigere Kfz) und
somit
sind keine Gläubiger geschädigt und nur für deren Schutz wird
ja die
Kapitalaufbringung und -erhaltung so penibel geregelt.

Buch das mal einmal durch:

Wenn wir davon ausgehen, dass der Nachlass ein Nachlass und kein Kaufpreis ist, geht es doch nicht auf.

Wenn du den PKW mit 6000 einlegst und aktivierst, verlässt er das Unternehmen kurze Zeit später wieder (bei der Inzahlungnahme durch den Autohändler)

Der neue PKW wird aber nur mit dem ermäßigten Preis (= Anschaffungskosten) aktiviert. Die 6000 sind dann weg.

Die GmbH erhält somit nichts. Sie hat den PKW, der aber mit geringern AK aktiviert ist.

Obwohl ich zugeben muss, dass ich das Gefühl habe, irgendetwas übersehen zu haben.

Dass übrigens im Veräußerungsfall für eine kurze Zeit evtl. mehr für den neuen PKW erwirtschaftet werden kann – das in der Praxis auch eher unwahrscheinlich ist – darf hier nicht relevant sein.

Grüße

Berta

Nachtrag

Und sollte ausgerechnet ich eine verdeckte Gewinnausschüttung
übersehen haben? Wo ist sie?

Hallo,

naja, eine verhinderte Vermögensmehrung würde ich sehen, wenn man ja einsieht, dass dieses „… über DAT/Schwacke“ eigentlich ein Rabatt ist und eigentlich nur den Neuwagen billiger machen soll. Vergleichsgedanke: die GmbH veräußert ihren eigenen Gebrauchtwagen, der 1,- Buch- und 100,- Teilwert hat. Dann hätte sie den Vorteil gezogen.

Fraglich wäre in der Tat auch die Umsetzung des ganzen. Wenn man von normaler GmbH ausgeht, liegt ja eine Bareinzahlungsverpflichtung vor. Die kann nicht so einfach durch Sacheinlage erbracht werden. Es würde sich erstmal der Gang zum Notar ergeben.

Auch sonst ist es ja alles recht nebulös. Der Gerechtigkeitssinn sagt ja, da stimmt was nicht. Aber rechtlich sollte es okay sein.

Wie gesagt, die GmbH hat die Einlage erhalten und das zum objektiven Wert (Neuwagen zum Listenpreis). Nur ist diese Einlage erfolgt, ohne dass der Gesellschafter Aufwendungen hatte.
Aber darum geht es ja nicht, entscheidend ist ja nicht, was die GesellschaftERsphäre verlässt, sondern was auf der GesellschaftSsphähre ankommt.

Mfg vom

showbee

Wenn wir davon ausgehen, dass der Nachlass ein Nachlass und
kein Kaufpreis ist, geht es doch nicht auf.

Hallo,

ja, dann nicht. Aber faktisch wird es von den Händlern so nicht gemacht. Es geht ja den Herstellern und deren Vertragshändlern um schöne Umsatzzahlen. Also verkaufen Sie den Neuwagen zum Listenpreis und kaufen dafür die gebrauchten Schlorren zu überhöhten Preisen an. Klar ist, das wirtschaftlich ein Nachlass/Rabatt vorliegt, aber umgesetzt wird es gerade nicht in der Weise. Dem Käufer soll es ja egal sein…

Mfg vom

showbee