Einlage

Hallo zusammen,

mal angenommen ein Kommanditist muss eine Einlage von 50.000 Euro leisten und macht das auch. Kann die KG die 50.000 Euro verwenden z.B. Kauf von Rohstoffen usw.? Es heißt ja, der Kommanditist haftet mit seiner Einlage, wenn nun ein Gläubiger kommt und 20.000 Euro verlangt und die 50.000 Euro schon weg sind, muss der Kommanditist dann weitere 20.000 Euro bezahlen?

Danke euch.

Gruß Frank

Der Begriff der Haftung ist in den Gesetzen teilweise missverständlich
formuliert.
Ökonomisch gesehen bedeutet haftung inwieweit der Gläubiger auf
vermögenswerte des Schuldners zurückgreifen kann, auch unter
Hilfe von Zwangsmassnahmen.

Hier steht in den gesetzen z.B. sehr verwirrend was vom haftenden Eigenkapital

Der Kommanditist haftet demnach (gegnüber der Gesellschaft) nur mit dem Teil der Einlage, die
er vertraglich zugesichert hat, aber noch nicht erbracht hat.

Hallo,

danke erst mal für deine Antwort.
Leider verstehe ich es immer noch nicht so richtig.
Kannst du mir es vllt. noch mal erläutern, indem du mein Beispiel einbeziehst bzw. genau auf die Frage eingehst?

Danke schon mal.

"Der Kommanditist haftet demnach (gegnüber der Gesellschaft) nur mit dem Teil der Einlage, die
er vertraglich zugesichert hat, aber noch nicht erbracht hat."

Wenn der Kommanditist vertraglich 50.000 vereinbart hat; und
diese erbracht hat, haftet er nicht weiter.