Einlagefähiger Vermögensvorteil

Stellt der Verkauf eines Grundstücks zum Preis von 500.000 € , wobei der tatsächliche Wert ( teilwert und buchwert) nur 100.000 € beträgt einer Gmbh an einen Ges’ter einen einlagefähigen Vermögensvorteil iSd R40(1) Kstr dar?

Überlegung:
Buchung :
Ford 500.000 an Grund und Boden 100.000
Sbe 400.000
Also einlagefähig durch die Erhöhung des passivpostens " forderung" ?

Sbe natürlich „rechts“ :wink:

Und aktivpostens " forderung" nicht passiv

Stellt der Verkauf eines Grundstücks zum Preis von 500.000 € ,
wobei der tatsächliche Wert ( teilwert und buchwert) nur
100.000 € beträgt einer Gmbh an einen Ges’ter einen
einlagefähigen Vermögensvorteil iSd R40(1) Kstr dar?

Wohl kaum, denn

nach R 40 Abs. 1 KStR liegt eine verdeckte Einlage vor, wenn

ein Gesellschafter oder eine ihm nahe stehende Person

der Kapitalgesellschaft

einen einlagefähigen Vermögensvorteil

ohne Gegenleistung zuwendet

und diese Zuwendung ihre Ursache im Gesellschaftsverhältnis hat

Empfängerin der Einlage ist die Kapitalgesellschaft

Gruss

Überlegung:
Buchung :
Ford 500.000 an Grund und Boden 100.000
Sbe 400.000
Also einlagefähig durch die Erhöhung des passivpostens "
forderung" ?

Der Vermögensvorteil wäre ja die überhöhte Zahlung.
Einen Ges´ter haben wir.
Er ist durch das Ges´Verhältnis veranlasst , ein Fremder dritter würde nicht so viel zahlen
Bleibt noch das TBM " Einlagefähig " -> erhöhung eines Aktivposten bzw Minderung eines Passivpostens
Hier war die Überlegung : Erhöhung des Aktivpostens Forderung

Wo soll denn da eine überhöhte Zahlung sein ?

Der tatsächliche Wert kann doch nur der Verkehrswert oder nutzwert sein, aber nicht der Buchwert nach Steuerrecht.

Warum nicht? Beim unbebauten Grundstück ist der buchwert die anschaffungskosten. Die können ja durchaus dem teilwert entsprechen… und wenn es nur 100.000 wert ist , ich aber 500.000 zahle ist das rin Vermögensvorteil für die Gesellschaft

Die entschediende Frage ist doch, woher weisst du, dass das grundstück 100.000 Euro wert ist ?

Es geht ja um nen fiktiven Sachverhalt . Die Werte kriegen wir in den Klausuren / Übungen vorgegeben.
Da steht dann die AK waren 100.000 Das Grundstück hat einen nicht zu beanstandenden Wert iHv 100.000 Euro .
Ges´ter X zahlt der Gmbh daüfr 500.000 Euro

Und wir sollen dann sagen obs (in diesem Fall) ne Verdeckte Einlage ist und wie diese zu bewerten ist. Inclusive die Auswirkungen bei der Ges´und bei dem Ges´ter
So rum hatten wir das aber nie - das war bisher immer so dass der Ges´ter entweder ein Grundstück oder ähnliches der Gesellschaft schenkt oder auf Zinsen verzichtet oder billiger verkauft ( Wert: 500 .000 , verkauf für 100.000)
Jetzt meine Frage dazu: würde das wie es oben steht auch ein "Einlagefähiger Vermögensvorteil " sein

Wenn mit „nicht zu beanstandener Wert“ der Verkerhrswert gemeint ist,
hat die Gesellschaft ja einen Vermögenvorteil von 400.000 erhalten, der im Gesellschaftsverhältnis begründet ist;
ein Fremder Dritter hätte ja nur den Verkehrwert von 100.000 gezahlt.

Der Gesellschafter hätte ja genau so gut den Verkehrswert von 100.000 Euro zahlen können, und für 400.000 eine Einlage tätigen können.

Kann aber nicht genau sagen,ob es sich um ein verdeckte einlage im Sinne des KStG handelt.

Hallo,

sorry hatte wohl den Sachverhalt etwas Missverstanden.

Erwirbt ein Gesellschafter von den Gesellschaft ein Wirtschaftsgut,stellt ein gemessen am Drittvergleich überhöhter Kaufpreis, eine verdeckte Einlage dar.

Gruss

Alles klar :smile: danke !

Hi,

Geld ist immer ein einlagefähiger Vermögensvorteil:smile:

Gruß