Stellt der Verkauf eines Grundstücks zum Preis von 500.000 € , wobei der tatsächliche Wert ( teilwert und buchwert) nur 100.000 € beträgt einer Gmbh an einen Ges’ter einen einlagefähigen Vermögensvorteil iSd R40(1) Kstr dar?
Überlegung:
Buchung :
Ford 500.000 an Grund und Boden 100.000
Sbe 400.000
Also einlagefähig durch die Erhöhung des passivpostens " forderung" ?
Stellt der Verkauf eines Grundstücks zum Preis von 500.000 € ,
wobei der tatsächliche Wert ( teilwert und buchwert) nur
100.000 € beträgt einer Gmbh an einen Ges’ter einen
einlagefähigen Vermögensvorteil iSd R40(1) Kstr dar?
Wohl kaum, denn
nach R 40 Abs. 1 KStR liegt eine verdeckte Einlage vor, wenn
ein Gesellschafter oder eine ihm nahe stehende Person
der Kapitalgesellschaft
einen einlagefähigen Vermögensvorteil
ohne Gegenleistung zuwendet
und diese Zuwendung ihre Ursache im Gesellschaftsverhältnis hat
Empfängerin der Einlage ist die Kapitalgesellschaft
Gruss
Überlegung:
Buchung :
Ford 500.000 an Grund und Boden 100.000
Sbe 400.000
Also einlagefähig durch die Erhöhung des passivpostens "
forderung" ?
Der Vermögensvorteil wäre ja die überhöhte Zahlung.
Einen Ges´ter haben wir.
Er ist durch das Ges´Verhältnis veranlasst , ein Fremder dritter würde nicht so viel zahlen
Bleibt noch das TBM " Einlagefähig " -> erhöhung eines Aktivposten bzw Minderung eines Passivpostens
Hier war die Überlegung : Erhöhung des Aktivpostens Forderung
Warum nicht? Beim unbebauten Grundstück ist der buchwert die anschaffungskosten. Die können ja durchaus dem teilwert entsprechen… und wenn es nur 100.000 wert ist , ich aber 500.000 zahle ist das rin Vermögensvorteil für die Gesellschaft
Es geht ja um nen fiktiven Sachverhalt . Die Werte kriegen wir in den Klausuren / Übungen vorgegeben.
Da steht dann die AK waren 100.000 Das Grundstück hat einen nicht zu beanstandenden Wert iHv 100.000 Euro .
Ges´ter X zahlt der Gmbh daüfr 500.000 Euro
Und wir sollen dann sagen obs (in diesem Fall) ne Verdeckte Einlage ist und wie diese zu bewerten ist. Inclusive die Auswirkungen bei der Ges´und bei dem Ges´ter
So rum hatten wir das aber nie - das war bisher immer so dass der Ges´ter entweder ein Grundstück oder ähnliches der Gesellschaft schenkt oder auf Zinsen verzichtet oder billiger verkauft ( Wert: 500 .000 , verkauf für 100.000)
Jetzt meine Frage dazu: würde das wie es oben steht auch ein "Einlagefähiger Vermögensvorteil " sein
Wenn mit „nicht zu beanstandener Wert“ der Verkerhrswert gemeint ist,
hat die Gesellschaft ja einen Vermögenvorteil von 400.000 erhalten, der im Gesellschaftsverhältnis begründet ist;
ein Fremder Dritter hätte ja nur den Verkehrwert von 100.000 gezahlt.
Der Gesellschafter hätte ja genau so gut den Verkehrswert von 100.000 Euro zahlen können, und für 400.000 eine Einlage tätigen können.
Kann aber nicht genau sagen,ob es sich um ein verdeckte einlage im Sinne des KStG handelt.
sorry hatte wohl den Sachverhalt etwas Missverstanden.
Erwirbt ein Gesellschafter von den Gesellschaft ein Wirtschaftsgut,stellt ein gemessen am Drittvergleich überhöhter Kaufpreis, eine verdeckte Einlage dar.