Einlagekonto - wohin damit?

Hallo liebe Experten,

dass die Sache mit dem „steuerlichen Einlagekonto“ nicht so mal kurz und auf die Schnelle einem Laien zu erklären ist, habe ich schon im Archiv herausgefunden.

Trotzdem würde mich brennend interessieren:
An welche Stelle der Steuererklärung wird eine „Dividendengutschrift“ eingetragen, wenn auf der Steuerbescheinigung „Leistungen aus dem steuerlichen Einlagekonto (§27 KStG)“ steht?

Als Erklärung steht da: „Leistungen aus dem steuerlichen Einlagekonto (§27 KStG) gehören nicht zu den Einnahmen aus Kapitalvermögen (§20 Abs.1 Ziffer 1 Satz 3 EStG).“ Leider hilft mit das nicht, sondern verwirrt mich nur, denn genau dort hätte ich das hingesteckt.

Über einen schlauen Hinweis wäre ich sehr glücklich! :o)

Schöne Grüße

Karin

Hallo liebe Experten,

dass die Sache mit dem „steuerlichen Einlagekonto“ nicht so
mal kurz und auf die Schnelle einem Laien zu erklären ist,
habe ich schon im Archiv herausgefunden.

Trotzdem würde mich brennend interessieren:
An welche Stelle der Steuererklärung wird eine
„Dividendengutschrift“ eingetragen, wenn auf der
Steuerbescheinigung „Leistungen aus dem steuerlichen
Einlagekonto (§27 KStG)“ steht?

Als Erklärung steht da: „Leistungen aus dem steuerlichen
Einlagekonto (§27 KStG) gehören nicht zu den Einnahmen aus
Kapitalvermögen (§20 Abs.1 Ziffer 1 Satz 3 EStG).“ Leider
hilft mit das nicht, sondern verwirrt mich nur, denn genau
dort hätte ich das hingesteckt.

Die Erklärung ist vollkommen korrekt. Es handelt sich um eine reine Kapitalrückzahlung welche nicht zu den Einnahmen aus Kapitalvermögen gehören sind sie in der Steuererklärung auch nirgends einzutragen.

Ein einfaches Beispiel (die ganze Sache ist wirklich hochkompliziert):
Du beteiligst ich an der Gründung einer AG mit einer Aktie mit einem Nennwert von 5 Euro. Da die AG aber mehr Kapital benötigt als mit der Ausgabe der sagen wir mal 100 Aktien rein kommt, wird ein Agio i.H.v. 5 Euro vereinbart. D.h. Du (und alle anderen) bezahlst für Deine eine Aktie nicht 5 sondern 10 Euro.
Das Agio das so zusammenkommt 5 x 100 = 500 werden im steuerlichen Einlagekonto erfasst.
Noch 3 Jahren hervorragender Geschäfte merkt die AG, dass sie das Agio i.H.v. 500 Euro nicht mehr benötigt, sie zahlt also pro Aktie 5 Euro zurück. Diese sind beim Anteilseigener steuerfrei.

Man kann sich das wie bei einem Sparkonto vorstellen, hier sind auch nur die Zinsen steuerpflichtig. Wenn Du das Geld das Du vorher mal eingezahlt hast wieder abhebst, ist das auch steuerfrei.

Grüße Chris

Hallo Chris,

Jetzt habe ich dir ein Sternchen geschickt (falls du so etwas sammelst).
Ich denke, ich habe durch deine Antwort echt was verstanden - und das, nachdem das sonst so nützliche Googeln mir nur den Kopf hat schwirren lassen. Das hatte ich ja gar nicht mehr zu hoffen gewagt.

Vielen Dank für deine echt gute Antwort!

Liebe Grüße

Karin