Hallo,
Aber was hat dann die Einlagensicherungsregelung überhaupt für
einen Sinn?
die Einlagensicherung wurde im Nachgang der Pleite der Herstatt-Bank eingeführt. Sie dient dazu, im Falle der Zahlungsunfähigkeit eines Kreditinstitutes die Einlagen abzusichern. Niemals wurde aber daran gedacht, daß entweder ein größeres Institut insolvent werden oder das gesamte Bankensystem wackeln würde.
Schätzungen zufolge ist der Einlagensicherungsfonds des deutschen Bankgewerbes mit Mitteln von rd. 6 Mrd. Euro ausgestattet. Es ist leicht zu erkennen, daß das nicht reicht, um ein größeres Institut aufzufangen, dessen Einlagen sich auf zig Mrd. Euro belaufen.
Ein weiteres Zeugnis davon, welches Ausmaß an Krisenfällen man für möglich hielt, legt die weitgehend unbekannte Liquiditäts-Konsortialbank ab, die ebenfalls im Zuge der Herstatt-Pleite errichtet wurde und an der neben der Bundesbank viele deutsche Kreditinstitute beteiligt sind. Sie sollte im Ernstfall ebenfalls Mittel zur Rettung von Kreditinstituten bereitstellen. Deren Möglichkeiten (inkl. der vereinbarten Nachschußpflichten) belaufen sich auf einen Betrag von unter 1 Mrd. Euro.
Kurzum: das gesamte System der Einlagensicherung ist nicht darauf ausgelegt, große Banken oder gar das ganze System zu retten (bzw. die sich daraus ergebenden Risiken der Einleger aufzufangen).
Ich dachte immer, dass dann wenigstens die
Spareinlagen bis
100 000.- Euro pro Kunde gesichert sind. Wie soll man das
sonst verstehen?
Zumindest nicht so, daß der Staat für die Sicherung gerade steht. Es besteht lediglich die Pflicht, einer Organisation anzugehören, die die Einlagen mindestens in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe absichert. Ob die dann im Ernstfall in der Lage ist, ihren Zweck zu erfüllen, steht auf einem ganz anderen Blatt.
Die von Dir erwähnte Noa-Bank war übrigens eine sehr kleine Bank, deren Insolvenz für das System kein nennenswertes Problem darstellte.
Gruß
Christian