Einlagensicherung

Hallo zusammen,

wenn man z. B. auf der Cortal Consors, Targobank oder auch z. B. Santander oder einer italienischen Bank Tagesgeldkonten unterhält und auf keinem der Konton mehr als 1000 000.- Euro hat, ist es dann sicher, dass man das Geld, wenn die Bank pleite machen sollte, erhält? Gesetzlich sind ja 1000 000 .- Euro gesichtert. Die ausländischen Banken, die hier ein Kreditinstitut unterhalten, sind - ihrer Auskunft nach- dem Einlagensicherungsfonds der deutschen Banken angeschlossen. Kann man der Aussage trauen? Wie sieht es im tatsächlichen Insolvenzfall aus? Würdet Ihr das gesamte Geld auf eine Sparkasse transferieren? Was passiert dann bei einem Crash mit dem Betrag über 100 000.- Euro?
Vielen Dank für Eure Antworten.
LG
Malu

Hallo,

1000 000.- Euro

Du meinst sicher 100 000 Euro.

Kreditinstitut unterhalten, sind - ihrer Auskunft nach- dem
Einlagensicherungsfonds der deutschen Banken angeschlossen.
Kann man der Aussage trauen?

Wenn sie das wahrheitswidrig behaupten würden, hätten sie imo schnell eine Abmahnung von der Konkurrenz auf dem Tisch. Man kann das aber auch abfragen, wenn man der Bank nicht traut (was eine schlechte Grundlage für Geschäfte ist) https://www.bankenverband.de/themen/geldinfos-finanz…
BTW: imo haben alle EU-Staaten eine Einlagensicherung die der deutschen nahe kommt, wenn es unter den hunderttausend Euro bleibt

Was passiert dann bei einem Crash mit dem Betrag über 100 000.- Euro?

Das kann von Totalverlust bis zu einer vollständigen Rückzahlung (beide Extreme eher unwahrscheinlich) gehen.

Cu Rene

Hallo René,
natürlich hast Du recht. Ich meinte 100 000.- pro Kunde.

Vielen Dank für die Antwort und den Link.( Sternchen!) Habe soeben mal eine Anfrage gestartet.Interssant wäre nämlich auch zu wissen, ob z. B. die Santander Bank, die sowohl als Santander Consumerbank als auch Santander Dirketbank oder als Nachfolger der SEB Bank auf dem Markt vorhanden ist, insgesamt 100 000.- Euro pro Kunde garantiert oder jedes einzelne Institut.
LG
Malu

Hallo René,
natürlich hast Du recht. Ich meinte 100 000.- pro Kunde.

Vielen Dank für die Antwort und den Link.( Sternchen!) Habe
soeben mal eine Anfrage gestartet.Interssant wäre nämlich auch
zu wissen, ob z. B. die Santander Bank, die sowohl als
Santander Consumerbank als auch Santander Dirketbank oder als
Nachfolger der SEB Bank auf dem Markt vorhanden ist, insgesamt
100 000.- Euro pro Kunde garantiert oder jedes einzelne
Institut.
LG

Hi, man kann z.B. im Inet recherchieren ob eine Bak dem Einlagensicherungsfond angehört.
Aber!, wenn es wirklich einen Bankencrash geben sollte, wird kein Einlagenfond weltweit in der Lage sein, für alle hinterlegten Gelder gerade zu stehen.
MfG ramses90.

Malu

Hallo,
Aber was hat dann die Einlagensicherungsregelung überhaupt für einen Sinn? Ich dachte immer, dass dann wenigstens die Spareinlagen bis
100 000.- Euro pro Kunde gesichert sind. Wie soll man das sonst verstehen?
Bei der Noa Bank, die pleite ging, hat das funktioniert.
LG
Malu

Hallo,
Aber was hat dann die Einlagensicherungsregelung überhaupt für
einen Sinn? Ich dachte immer, dass dann wenigstens die
Spareinlagen bis
100 000.- Euro pro Kunde gesichert sind. Wie soll man das
sonst verstehen?

Das ist so zu verstehen, dass dieses System bei der Pleite von 1, 2 oder evtl. auch 3 Banken funktioniert aber nicht bei einem europa- oder gar weltweitem Bankencrash.
MfG ramses90

Bei der Noa Bank, die pleite ging, hat das funktioniert.
LG
Malu

Hallo,

Aber was hat dann die Einlagensicherungsregelung überhaupt für
einen Sinn?

die Einlagensicherung wurde im Nachgang der Pleite der Herstatt-Bank eingeführt. Sie dient dazu, im Falle der Zahlungsunfähigkeit eines Kreditinstitutes die Einlagen abzusichern. Niemals wurde aber daran gedacht, daß entweder ein größeres Institut insolvent werden oder das gesamte Bankensystem wackeln würde.

Schätzungen zufolge ist der Einlagensicherungsfonds des deutschen Bankgewerbes mit Mitteln von rd. 6 Mrd. Euro ausgestattet. Es ist leicht zu erkennen, daß das nicht reicht, um ein größeres Institut aufzufangen, dessen Einlagen sich auf zig Mrd. Euro belaufen.

Ein weiteres Zeugnis davon, welches Ausmaß an Krisenfällen man für möglich hielt, legt die weitgehend unbekannte Liquiditäts-Konsortialbank ab, die ebenfalls im Zuge der Herstatt-Pleite errichtet wurde und an der neben der Bundesbank viele deutsche Kreditinstitute beteiligt sind. Sie sollte im Ernstfall ebenfalls Mittel zur Rettung von Kreditinstituten bereitstellen. Deren Möglichkeiten (inkl. der vereinbarten Nachschußpflichten) belaufen sich auf einen Betrag von unter 1 Mrd. Euro.

Kurzum: das gesamte System der Einlagensicherung ist nicht darauf ausgelegt, große Banken oder gar das ganze System zu retten (bzw. die sich daraus ergebenden Risiken der Einleger aufzufangen).

Ich dachte immer, dass dann wenigstens die
Spareinlagen bis
100 000.- Euro pro Kunde gesichert sind. Wie soll man das
sonst verstehen?

Zumindest nicht so, daß der Staat für die Sicherung gerade steht. Es besteht lediglich die Pflicht, einer Organisation anzugehören, die die Einlagen mindestens in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe absichert. Ob die dann im Ernstfall in der Lage ist, ihren Zweck zu erfüllen, steht auf einem ganz anderen Blatt.

Die von Dir erwähnte Noa-Bank war übrigens eine sehr kleine Bank, deren Insolvenz für das System kein nennenswertes Problem darstellte.

Gruß
Christian

Hallo,

wenn ein oder zwei Banken pleite machen, wird man sein Geld wohl zurückerhalten. Was aber, wenn zehn oder zwanzig Banken pleite machen? Wer soll das noch bezahlen?

Daher ist auch dieser Einlagensicherungsfonds keine absolute Garantie.

Ganz vorsichtig wäre ich bei Banken im Ausland. Bei Kaupthing Edge musste erst die Bundesregierung aktiv werden, bis die sich bereit erklärt haben, auch Ausländern ihr Geld wieder zurückzuzahlen.

Generell halte ich Aktien - wenn man die richtigen Werte auswählt - für sicherer als Sparguthaben. Siehe hierzu z.B. „Der Crash kommt“ von Max Otte oder „Crashkurs“ von Dirk Müller.

Schöne Grüße

Petra

um sicher zu gehen ob die bank wirklich der deutschen gesetz. Einlagensicherung angehört einfach mal auf http://www.edb-banken.de gehen , dort sind alle banken aufgelistet.

der link führt zur Freiwillige Einlagensicherung der Banken , auf die man aber keinen rechtsanspruch hat.
einen anspruch hat man nur auf die gesetzl. einlagensicherung!!!