Einlagensicherung bei Banken

Hallo,
ich habe gerade WISO gesehen und da ging es um die Einlagensicherung.
Da ist die Rede davon gewesen, dass die deutschen Banken mit 30% ihres ??? haften und damit alle Einlagen zu 100 % abgesichert seien.
Was sind diese 30%?

Bei ausländischen Banken beträgt die Grenze meist 20.000 Euro. Aber was passiert bei einer Bankenpleite, wenn ich 20.000 bei einer ausländischen Bank habe? Wie komme ich dann an mein Geld? Das ist doch bestimmt ein riesen Aufwand. Im Ausland etwa klagen?

Vielen Dank,
tommyboy

Hallo,
ich habe gerade WISO gesehen und da ging es um die
Einlagensicherung.
Da ist die Rede davon gewesen, dass die deutschen Banken mit
30% ihres ??? haften und damit alle Einlagen zu 100 %
abgesichert seien.
Was sind diese 30%?

30% des maßgeblich haftenden Eigenkapitals der jeweiligen Privatbank, zum Zeitpunkt des Jahresabschlusses, der zuletzt veröffentlicht wurde!
Aber nur EINLAGEN sind abgesichert, z.B. Spareinlagen, Sparbriefe aber nicht Inhaberschuldverschreibungen, Inhabereinlagezertifikate!

Gruß cooler

Hallo,

ich habe gerade WISO gesehen und da ging es um die
Einlagensicherung.
Da ist die Rede davon gewesen, dass die deutschen Banken mit
30% ihres ??? haften und damit alle Einlagen zu 100 %
abgesichert seien.
Was sind diese 30%?

die sind relevant für die Kreditinstitute, die dem Einlagensicherungsfonds des privaten Bankgewerbes angeschlossen sind (Mitgliedschaft freiwillig). Aber der Reihe nach.

Die Regelung nach dem Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz:

Alle Kreditinstitute, die keiner anderen Sicherungseinrichtung angeschlossen sind, müssen der Entschädigungseinrichtung der deutschen Banken beitreten. Diese sichert Einlagen von bis zu 20.000 Euro zu 90% ab.

Die einzelnen Institutsgruppen haben - neben den teilweise bestehenden Haftungsverpflichtungen zwischen den angehörenden Instituten untereinander - zusätzliche Sicherungssysteme, bei denen die Mitgliedschaft freiwillig ist.

Für das private Bankgewerbe:
Der Einlagensicherungsfonds des privaten Bankgewerbes sichert Einlagen und die Zinsen darauf bis zu einem Betrag von 30% auf das haftende Eigenkapital zum Zeitpunkt des letzten veröffentlichten Jahresabschlusses ab. In der Praxis bedeutet das eine unbegrenzte Absicherung.

Für die genossenschaftlichen Banken:
Die Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raffeisenbanken deckt Einlagen vollständig ab. Hinzu kommen noch Haftungsverbünde, die die Liquidität und letztlich auch die Existenz der einzelnen Institute an sich absichern.

Für die Sparkassen:
Es existiert ein mehrstufiges Sicherungssystem, das einerseits die Einlagen direkt und die Existenz der einzelnen Institute an sich absichert. Die Einlagen sind dadurch vollständig abgesichert.

Mangels Bedeutung lasse ich die öffentlichen Banken, Bausparkassen und Wertpapierhandelshäuser für den Moment aus. Wenn es dazu noch Fragen gibt, bitte melden, dann liefere ich nach.

Gruß
Christian

Artikel übernommen zu FAQ:2682 owT
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Hallo Christian,

deine Antwort ist informativ und klasse! Da der Fragesteller aber NUR nach den „30%“ gefragt hat, habe ich auch NUR darauf geantwortet!

Gruß cooler

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[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

deine Antwort ist informativ und klasse! Da der Fragesteller
aber NUR nach den „30%“ gefragt hat, habe ich auch NUR darauf
geantwortet!

ich habe Dich auch gar nicht korrigieren wollen. Die Frage kam in letzter Zeit nur öfter, so daß ich mal den Rundumschlag üben und das Thema dann in die FAQ-Liste machen wollte.

Da der gesehene Beitrag offensichtlich in der üblichen WISO-Technik sauber am Thema vorbeiging, schien mir auch aus diesem Grunde eine weiter gefaßte Antwort sinnvoll.

Gruß
Christian