Einlagensicherungsfonds, Sicherungsgrenze

Tach,
folgende Formulierung in Bank-AGB:

„Die Sicherungsgrenze je Gläubiger beträgt 30 % des für die Einlagensicherung
jeweils maßgeblichen haftenden Eigenkapitals der Bank“.

Die Sicherungsgrenze für die Bank ist 45 Mio €.

Was bedeutet das für mich als Kunde dieser Bank, wenn sich mein Kontostand weit unterhalb von 45 Mio € bewegt :wink:

Mich verwirren die 30 %…

Ciao, Wotan

Hallo,

Was bedeutet das für mich als Kunde dieser Bank, wenn sich
mein Kontostand weit unterhalb von 45 Mio € bewegt :wink:

das bedeutet, daß diese Einlage in voller Höhe abgesichert ist.

Mich verwirren die 30 %…

Nicht nötig, sie bezeichnen nur die betragsmäßige Obergrenze der Haftung für jeden Kunden. Darunter sind die Einlagen in voller Höhe abgesichert.

Den Umfang der Haftung für jedes Kreditinstitut kann man hier abfragen:
http://www.bankenverband.de/verband/html/verband/ein…

Man erhält die Sicherungsgrenze dann nach einigen Stunden per Email.

Gruß,
Christian

Hallo Wotan,

Tach,
folgende Formulierung in Bank-AGB:

„Die Sicherungsgrenze je Gläubiger beträgt 30 % des für die
Einlagensicherung
jeweils maßgeblichen haftenden Eigenkapitals der Bank“.

Die Sicherungsgrenze für die Bank ist 45 Mio €.

Was bedeutet das für mich als Kunde dieser Bank, wenn sich
mein Kontostand weit unterhalb von 45 Mio € bewegt :wink:

dann haste nochmal Glück gehabt, denn wenn dein Guthaben höher wäre, wäre der übersteigende Anteil bei einer Bankpleite auf jeden Fall weg.

Nichts desto trotz hast du keinen Rechtsanspruch auf Sicherung durch den Einlagensicherungsfonds, der natürlich trotzdem ein extrem wichtiges Sicherungsinstrument darstellt. Der Einlagensicherungsfonds kann bei einer Bankpleite einspringen und hat dies in der Vergangenheit auch immer getan.

Mich verwirren die 30 %…

Das haftende Eigenkapital einer Bank kann sich verändern und deswegen wurde hier eine prozentuale Größe gewählt.D.h. die Sicherungsgrenze ist veränderlich.

Ciao, Wotan

Viele Grüße

Ralf