Hallo zusammen,
Ich möchte gern ein neues Konto eröffnen, wo ich dank meines monatlichen gehalts nix zahlen muss.
Dabei sind mir einschlägige onlinekonten wie DKB, ing diba) besonders aufgefallen. Besonders die beiden bieten ja viele vorteile, die eigentlich unschlagbar sind.
Nun habe ich mir von der dkb die anmeldeformulare zukommen lassen. Dabei musste ich jedoch den satz lesen „Ich bin darauf hingewiesen worden, dass für die von der Bank ausgegebenen inhaberschuldverschreibungen kein einlagensicherungsschutz besteht“.
Heißt das, wenn ich zukünftig mein gesamtes kapital darüber abwickeln möchte (also nur 1 konto), die bank theoretisch mal bankrott gehen könnte und ich mit leeren händen darstehe und mein gesamtes geld weg wäre?
Danke für schnelle hilfe…
Nun habe ich mir von der dkb die anmeldeformulare zukommen
lassen. Dabei musste ich jedoch den satz lesen „Ich bin darauf
hingewiesen worden, dass für die von der Bank ausgegebenen
inhaberschuldverschreibungen kein einlagensicherungsschutz
besteht“.
Heißt das, wenn ich zukünftig mein gesamtes kapital darüber
abwickeln möchte (also nur 1 konto), die bank theoretisch mal
bankrott gehen könnte und ich mit leeren händen darstehe und
mein gesamtes geld weg wäre?
Nein. Bankeinlagen (Giro, Festgeld, etc.) sind bei der DKB wie bei den meisten Banken üblich bis zu einem astronomischen Betrag hin abgesichert. Der Begriff „Inhaberschuldverschreibungen“ bezieht sich auf Anleihen, wie sie z.B. an der Börse gehandelt werden. Wertpapiere.
Grüße,
Sebastian
Hallo,
bei den meisten Banken üblich bis zu einem astronomischen
Betrag hin abgesichert.
Das war doch mal zu 100% nur bis 20.000€? So astronomisch ist das doch gar nicht.
Oder hat sich das geändert?
Gruß
Didi
Hallo,
Heißt das, wenn ich zukünftig mein gesamtes kapital darüber
abwickeln möchte (also nur 1 konto), die bank theoretisch mal
bankrott gehen könnte und ich mit leeren händen darstehe und
mein gesamtes geld weg wäre?
als Ergänzung zu der durchaus nicht falschen Antwort meines Vorredners: es sind explizit Inhaber schuldverschreibungen von der Einlagensicherung ausgenommen. Namensschuldverschreibungen hingegen fallen in der Regel (d.h. immer, wenn ich nicht eine spezielle Regelung übersehen habe) sehr wohl unter die jeweilige Einlagensicherung.
Wie die aussieht, ist hier nachzulesen: FAQ:2682
Gruß
Christian
Hallo,
Das war doch mal zu 100% nur bis 20.000€? So astronomisch ist
das doch gar nicht.
Oder hat sich das geändert?
das steht in einem FAQ-Eintrag im Brett Geldanlage usw. (was auch das richtigere gewesen wäre) und zwar hier FAQ:2682
Gruß
Christian
Das war doch mal zu 100% nur bis 20.000€? So astronomisch ist
das doch gar nicht.
Eine Absicherung bis 20.000 (zu 90%?) ist das Mindestmaß in Deutschland. Die meisten Banken sind allerdings freiwillig an Einlagensicherungseinrichtungen angeschlossen, die pro Kunde viel viel mehr absichern.
Für die DKB siehe http://www.dkb.de/privat/privat/faq/13_einlagensiche…
Grüße,
Sebastian
Und schon wieder was gelernt…
Danke.
Grüße