Einlagerung beim Händler geklaut - wer zahlt?

Hallo,

viele Leute haben ja ihre Reifen und/oder Felgen beim Autohaus, Händler oder so eingelagert.

Wenn nun das Autohaus in Brand aufgeht und alles kaputt ist oder wenn durch Einbruch die Einlagerung geklaut wird, wer ersetzt den Schaden?

Kann der Händler/Autohaus im Einlagerungsvertrag die Haftung ausschliessen wenn da z. B. steht:
Wir leisten Gewähr dafür, dass die Verwahrung mit verkehrsüblicher Sorgfalt durchgeführt wird. Eine darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen. Bei Verlust durch Brand/Einbruch oder ähnlichem, ist die Einlagerung nicht über uns versichert. Der Ausschluss gilt nicht, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Oder ist soetwas absolut nichtig, weil er die Obhutspflicht hat.

Danke

Hallo, das ist eine Interessante Frage, hat aber mit Transportrecht jetzt nichts zu tun. Ich vermute mal, daß wenn das Autohaus keine Elementarschaden-Versicherung hat, das Autohaus nicht haftet.

Ich bin auf dem Weg in Urlaub, daher sorry, daß ich so kurz angebunden bin.

Ich würde einfach mein Autohaus fragen… die müssten das ganz genau wissen oder könnten es am ehesten rausfinden.
Grüsse
die Schönschaffende

Hallo,
hier kann ich nur bedingt weiterhelfen. Die eigene Kfz-Teilkasko zahlt z.B. für Schäden durch Feuer oder Diebstahl. Ob und wie ein Aufbewahrungsvertrag einen Haftungsausschluss vorsehen darf, weiss ich nicht,
viele Grüße
Andreas

Leider weiß das weder das Autohaus noch der Reifenhändler.

Dennoch danke und einen schönen Urlaub.

Gruß

Dazu kann ich leider gar nix sagen, nicht mein Erfahrungsgebiet, wär aber auch an einer Beantwortung interessiert,danke und Gruß

Reifen und/oder Felgen beim Autohaus, Händler oder so eingelagert -->
wenn durch Einbruch die Einlagerung geklaut wird, wer
ersetzt den Schaden?-
Haftung ausschliessen?
Oder ist soetwas absolut nichtig,

Ich habe auch schon meinen Anwalt gefragt auch der weiß nicht, ob man die Haftung im Vertrag ausschliessen kann - also ob das nichtig wäre oder ob das gesetzlich okay wäre.
Bin gespannt, ob das überhaupt jemand weiß.

Gruß

Danke für Nachricht,
Ich wünsch uns Aufklärung

Bin gespannt, ob das überhaupt jemand weiß.

Gruß