Hallo,
viele Leute haben ja ihre Reifen und/oder Felgen beim Autohaus, Händler oder so eingelagert.
Wenn nun das Autohaus in Brand aufgeht und alles kaputt ist oder wenn durch Einbruch die Einlagerung geklaut wird, wer ersetzt den Schaden?
Kann der Händler/Autohaus im Einlagerungsvertrag die Haftung ausschliessen wenn da z. B. steht:
Wir leisten Gewähr dafür, dass die Verwahrung mit verkehrsüblicher Sorgfalt durchgeführt wird. Eine darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen. Bei Verlust durch Brand/Einbruch oder ähnlichem, ist die Einlagerung nicht über uns versichert. Der Ausschluss gilt nicht, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Oder ist soetwas absolut nichtig, weil er die Obhutspflicht hat.
Danke