Sehr geehrte User,
ich hätte zu folgendem hypothetischen Fall eine kleine Frage. Wäre folgende Kostellation rechtens?
Arbeitnehmer A wird fristgemäß gekündigt und seine persönlichen Wertgegenstände aus der Firma entfernt. Bis auf einen kleinen persönlichen Gegenstand in der Größe und Art eines „Knautschballs“ (Stressball, o.ä.) da der Arbeitgeber B diesen aus Versehen verschenkt hat.
Arbeitnehmer A fordert diesen Gegenstand zurück und erhält daraufhin die Antwort er könne sich den Gegenstand abholen. Da der Arbeitnehmer jedoch über Monate aufgrund diverser Ursachen verhindert war (z.B. längere Krankheit, psychische Labilität, oder Ähnliches) war es Arbeitnehmer A nicht möglich den Gegenstand abzuholen.
Nun erhält Arbeitnehmer A eine Rechnung über z.B. 500,- Euro. Arbeitgeber B begründet die Forderung als „Einlagerungsgebühr“ (Mietkostenanteil von z.B. 45,- Euro pro Monat) zzgl. Bearbeitungsgebühr von 15,- Euro pro Monat.
Müsste Arbeitnehmer A diesen Betrag zahlen bzw. wäre solch eine Rechnungsstellung überhaupt rechtens?
Auf die Antworten zu diesem doch etwas absurden und verrückten hypotetischen Fall bin ich sehr gespannt und bedanke mich herzlich im Voraus.