In meiner Küche hatte ich ursprünglich Rollläden mit breiten Rollladengurten. Die Blenden haben einen Lochabstand von 16 cm.
Auf Vorschlag des Schreiners habe ich zusammen mit den neuen Fenstern gleich auch neue Rollladenkästen und Rollläden bestellt. Die neuen Fenster wurden inkl. Kästen und Rollläden als einheitliches Bauteil geliefert. Über die Gurtwickler wurde bei Auftragserteilung nicht gesprochen. Ich habe es allerdings als selbstverständlich vorausgesetzt, dass die neuen Gurtwickler an gleicher Stelle wie die alten montiert werden.
Nunmehr wurden die neuen Fenster geliefert und montiert. Die neuen Rollladengurte sind schmal. Ich war komplett fassungslos, als neben den alten Einlassgurtwickler neue Aufschraubgurtwickler montiert werden sollten. Zum einen sind Unterputz liegende Gurtwickler nach meiner Ansicht eine weitaus elegantere Lösung, zum anderen sieht es total unmöglich aus, wenn in der Wand nunmehr funktionslose Einlassgurtwickler liegen. Ich habe vom Schreiner vehement gefordert, dass er auch die neuen Gurtwickler in der Wand montiert. Er hat gemeint, dass dies nicht möglich sei, da es für die vorhanden Mauerkästen keine entsprechenden Einlassgurtwickler gäbe.
Bei meinen Internetrecherchen habe ich tatsächlich keinen Einlassgurtwickler für schmale Gurte mit einem Lochabstand von 16 cm gefunden.
Was kann ich tun? Gibt es eine Möglichkeit Einlassgurtwickler für die neuen Gurte zu montieren? Muss ich die vom Schreiner angebotene Lösung akzeptieren?
Hallo,
(endlich mal eine klar definierte Frage mit Hintergrund.- und klaren Mitteilungen dazu.)
nein, die angebotene Lösung muss nicht akzeptiert werden.
tja, wenn man Wurst beim Bäcker kauft !
Rollladen und Jalousiebauer ist ein eigenständiges Gewerk !!
die Tankstelle wird auch nicht zum Bäcker, nur weil es dort Brötchen zu kaufen gibt.
Aber genug davon.
Es ist eigentlich ganz einfach (keine rechtliche Auskunft - läuft aber darauf hinaus…)
Der Schreiner ist dazu verpflichtet den Auftrag** im Sinne der örtlichen Gegebenheiten und des Kunden auszuführen.
Wurde ein DETAILLIERTER Auftrag, aus welchem die Gurtbreite hervorging unterschrieben ? Nein, dann haben Sie gute Karten.
(zurück) **ergeben sich daraus gravierende Änderungen muss zwingend eine Auftragsänderung UND Aufklärung des Kunden her. Im Übrigen gibt es je nach Bestellung des Schreiners bei seinem Vorliefernaten der die Aufsatzelemente gefertigt hat, auch die Möglichkeit in die Rollladenkästen Gurtscheiben mit/für Standard-Gurt 23mm einzubauen - damit dann im Weiteren die Standardgurtwickler mit dem LA = Lochabstand 16cm - besser LA.: 165 wieder genommen werden können. Dabei ist auch im Besonderen die senkrechte Flucht des Rollladengurtes aus dem Kasten zum Wickler zu berücksichtigen - alles andere wären Notlösungen, welch nicht dauerhaft und korrekt, gut funktionien.
Eventuell kann so ein Umbau auch noch nachträglich geschehen, wenn der „Schreiner“ sich auskennen würde und handwerklich versiert ist. Fenster werden übrigens vom Fensterbauer eingebaut - ebenfalls ein eigenständiges Gewerk.
Metallbau ist auch ein eigenständiges Gewerk.
All die oben genannten Gewerke überschneiden sich zwar, aber trotzdem würde der Schreiner jeden Prozess bei einem versierten Anwalt mit Gutachtertermin VERLIEREN.
Rechnung schon bezahlt ?
Falls nein, dann nicht zahlen.
Mangel klar efinieren und eine relativ (drei Wochen) kurze Frist zur Mangelbeseitigung setzen.
In der Tat ist das Trickreich. Der Kasten in der Wand war einer für breite Gurte. Was der Schreiner liefert ist die billigste Variante welche er bei seinem Fensterfuzzi kaufen konnte und da sind die aufgeschraubten am Fensterrahmen befestigten Wickler dabei. Zum einen ist die Lösung für die Buben einfacher und schneller zum anderen ist besser für den Wärmeschutz in damit wird halt hausieren gegangen.
Also in einen alten Kasten mit 160 mm bekommt man tatsächlich nicht so einfach und auch noch hübsch einen Miniwickler mit 130mm aber und da kommt der Handwerker nicht raus…hätte er aufklären müssen.
Du schreibst leider nicht wie schmal die Minibänder sind aber ich fürchte die werden 8 mm sein.
Methode 1: der Mauerkasten wird gegen einen für kleine Wickler ersetzt. Kostet nix aber macht halt Arbeit.
Methode 2: ich guck im Katalog nach und versuche nicht noch einmal zu melden.
Methode 3: Den kleinen Wickler kaufen und einsetzen…gibt es bei Bauhaus, Hornbach, Obi usw. Von der Stange und kauft eine neue Blende für den großen Wickler.
Methode 4: Deutschland ist nur klein und hat nicht alles. Mittels Gugl und Übersetzungsbegriffen in Frankreich Und vor allem Italien wühlen. Das sind die Länder mit mehr Bauvarianten und die hatten schon Rollläden also wir noch auf den Bäumen gehockt sind. Die meisten hier verkauften Wickler kommen aus Italien aber nur ein Teil es Sortiments, was sich halt leicht verkauft.
Das Aufschraub PVC Zeug kann so billig sein, je nach Hersteller, dass es quittengelb wird in drei Jahren. Dann ist es Billigstware aus China…also zweimal draufgucken.
Die Chinesen haben auch tolles Zeug nicht falsch verstehen aber die blöden Europäer wollen immer nur billig billig billig kaufen und dann machen die das auch auf Wunsch.
vielen Dank für deine ausführliche Antwort. Verstehe ich dich richtig, dass deiner Ansicht nach Änderungen am Rollladenkasten vorgenommen werden müssen, damit das ganze vernünftig funktioniert?
Hallo anettka, einen solchen Gurtwickler gibt es tatsächlich nicht, da müßte man zB. eine Blende darunter montieren die den Rest der Öffnung verdeckt.
Da aber der Gurtaustritt aus dem Rollladednkasten seitlich an einer genau festliegenden Stelle sein muß ist es im nachhinein auch nicht mehr möglich den Sitz zu ändern.
Ob Sie die ist Situation so akzeptieren müßen ist eher eine rechtliche Frage,
war aus dem Angebot bzw der Auftragsbestätigung zu erkennen das Aufsatzrollläden verwendet werden die durch 15 mm breite Gurten bedient werden.
So wie sich das alles anhört ist es in einem üblichen Verfahren gelöst, ob optimal oder nicht ist sicher auch eine Frage des Kundenwunsches.
mfG Rolltech
Es gibt nur die eine Möglichkeit: Die alten Gurtwickler wieder verwenden, indem man den schmalen Gurt auf den Wickler montiert, ist kein Problem. Der einzige Nachteil ist, dass der Gurt nicht mehr seitlich in der neuen Breite geführt wird, und wenn der Gurt sorglos bedient wird, sodass der Gurt sich während der Bedienung verdrehen kann.
Ich weiss nicht wie alt die Wickler sind, sodass ich diese mit Blende austauschen würde, denn auch die Haltevorrichtung am Wickler unterliegt der Abnutzung.
Das kam mir erst heute…wäre das denn überhaupt in der Flucht, meine Gurt senkrecht, sollte man wieder an den alten Kasten gehen… Schief ziehen der Gurte bzw wenn diese halb um die Laibung herumgehen sieht gar nix aus und funktioniert auch genauso, nämlich schlecht und mit hoher Abnutzung an den Gurten selbst.
Die Situation ist folgende: Die Fenster gehen über die gesamte Raumbreite. Zwischen Fensterrahmen und Wand ist ein Spalt von ca. 7 cm. Die Einlassgurtwinkler befinden sich in den Wänden links und rechts vom Fenster. Der Gurt kommt parallel zum Fenster aus dem Kasten. Aufgrund der Situation kommen ich kaum darum herum, die Gurte verdreht zu bedienen. Ich weiß nicht, ob es überhaupt räumlich möglich ist, die Aufschraubgurtwickler unmittelbar neben den Fenstern zu montieren. In jedem Fall müssten sie jedoch aufgrund der beengten räumlichen Verhältnisse zur Bedienung in den Raum hinein gedreht werden.
Weiß nun leider nicht mehr, ob die alten Gurte parallel zum Fenster oder der Wand aus dem Kasten herausgekommen sind. Sie haben in jedem Fall gut funktioniert. Gibt es denn eine Möglichkeit die Gurte im Kasten umzuleiten, so dass sie im rechten Winkel zum Fenster aus dem Kasten kommen?
Guten Tag
Danke erstmal für ihre Frage
Also wenn ich es richtig vertsanden habe, wollen Sie kein Aufschraubwickler sondern wieder ein Einlassgurtwickler aber für den Minigurt(14mm).
Es gibt noch Wickler die dafür extra vorgesehen sind z.B dieser http://rolladenmarke.de/Gurtwickler/Gurtwickler-Mini…