Einliegerwohnung Freund vermieten

Nehmen wir mal, A + B sind schon lange ein Paar und auch in einer Wohnung gemeldet. A baut ein Haus mit 2 Wohnungen. A zieht unten ein, B zieht oben ein. Kann A die obere Wohnung an B gegen ortsübliche Miete vermieten und damit Abschreibung und Kosten geltend machen?
Hinweis: beide Wohnungen sind mit Küche, Bad, Schlafzimmer ect. ausgestattet und ganz normal über eine Wohnungstüre mit seperatem Eingang getrennt.

Falls es dazu Urteile gibt, wäre schön wenn Ihr sie auch nennen könntet. Danke

Nehmen wir mal, A + B sind schon lange ein Paar und auch in
einer Wohnung gemeldet. A baut ein Haus mit 2 Wohnungen. A
zieht unten ein, B zieht oben ein. Kann A die obere Wohnung an
B gegen ortsübliche Miete vermieten und damit Abschreibung und
Kosten geltend machen?

Natürlich, es ist nicht gesetzlich verboten, dass ein Paar getrennte Wohnungen unterhält,…

Hinweis: beide Wohnungen sind mit Küche, Bad, Schlafzimmer
ect. ausgestattet und ganz normal über eine Wohnungstüre mit
seperatem Eingang getrennt.

Schönen Tag noch

Man muss also keine Kontrollen befürchten, ob eine Lebenspartnerschaft vorliegt?

Man muss also keine Kontrollen befürchten, ob eine
Lebenspartnerschaft vorliegt?

Nein, keineswegs, sind ja 2 getrennte Wohnungen, ob die eine oder andere Person dort tatsächlich wohnt, ist unerheblich.

Ausschlaggebend ist die Tatsache, dass eine Mietwohnung besteht, falls irgendwann Hartz-IV- oder sonstige Sozialleistungen, wäre es angebracht, wenn es eine offizielle Mietzahlung durch Gutschrift auf das Konto des Vermieters gibt, wobei aber heute auch noch oftmals Mieten in Bar bezahlt werden.

Schönen Tag noch.

vielen Dank, das klingt gut. Sind die EDrkenntnisse gesichert? Durch Erfahrung oder durch Wissen/Ausbildung

vielen Dank, das klingt gut. Sind die EDrkenntnisse
gesichert? Durch Erfahrung oder durch Wissen/Ausbildung

Durch langjährige berufliche Erfahrung in einem Konzern, dessen Hauptgeschäft Großbereich Immobilien ist, wo natürlich hier auch Bauträger, Immo-Makler, Finanzierung der Objekte, Vermietungen/Verpachtungen sowie rechtliche Probleme mit Mietern/Eigentümern dazu gehören.
Schönen Tag noch.

Man muss also keine Kontrollen befürchten, ob eine
Lebenspartnerschaft vorliegt?

Da gibt es Dinge wie z.B., daß der Mietvertrag so wie unter Fremden sein soll, wenn er gültig sein soll.
Wenn also der Vermieter z.B. mit all seinen anderen Mietern schriftliche Mietverträge hat, und Bezahlung per Überweisung, dann kann er dem Finanzamt nichts vom Pferd erzählen, daß der eine Mieter mit mündlichem Mietvertrag bar bezahlt. Wenn es aber nur den einen Mieter gibt, geht das vielleicht durch.

Also:
-schriftlicher Mietvertrag
-Vereinbarung/ Zahlung einer ortsüblichen Miete per Überweisung