Nehmen wir mal, A + B sind schon lange ein Paar und auch in einer Wohnung gemeldet. A baut ein Haus mit 2 Wohnungen. A zieht unten ein, B zieht oben ein. Kann A die obere Wohnung an B gegen ortsübliche Miete vermieten und damit Abschreibung und Kosten geltend machen?
Hinweis: beide Wohnungen sind mit Küche, Bad, Schlafzimmer ect. ausgestattet und ganz normal über eine Wohnungstüre mit seperatem Eingang getrennt.
Falls es dazu Urteile gibt, wäre schön wenn Ihr sie auch nennen könntet. Danke