Guten Morgen zusammen,
habe zu folgendem Sachverhalt eine Frage:
in einem Einfamilienhaus ist eine Einliegerwohnung vermietet worden. Da es mit den letzten Mietern immer wieder Streitigkeiten gab (keine Mietzahlung> Rechtsanwalt usw.) ist diese Wohnung ab dem 01.01.2008 nicht mehr vermietet worden (in den alten Steuererklärungen sind alle Ein-/Ausgaben im Rahmen der Anlage V angegeben worden).
Diese Einliegerwohnung wird ab dem 01.01.08 vom Sohn bewohnt - durch diese Selbstnutzung fällt ja die Mieteinnahme sowie die entsprechende anteiligen WErbungskosten weg.
Was muß dem Finanzamt gegenüber erklärt werden ?
mit welchem Formular wird diese Änderung gemeldet ?
das komplette Haus wird ab 01.01.2008 selbst genutzt…
bedanke mich für einen Tip…
Servus,
es genügt in diesem Fall völlig, keine Einkünfte aus Vermietung mehr zu erklären, wenn keine mehr da sind. Falls degressiv abgeschrieben und/oder hoch finanziert wurde und daher bisher bloß Verluste aus V+V angefallen sind, ist es nützlich, mit einem Dreizeiler zu erklären, warum die bis 2007 bestehende Gewinnerzielungsabsicht aufgegeben worden ist - man hat dann den taktischen Vorteil des Angreifers.
Einkünfte aus V+V werden als Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten ermittelt, so dass keine Erträge aus der Auflösung stiller Reserven anfallen können.
Wenn von den ausgezogenen Mietnomaden noch Zahlungen beigetrieben werden können, sind das dann Einnahmen, wenn sie zufließen. Umgekehrt können auch noch Werbungskosten anfallen, wenn z.B. Anwalt oder Gericht bezahlt werden.
Schöne Grüße
MM