Einliegerwohnung

Hallo,

Wie sieht das denn mit aus, wenn ein Hausbesitzer eine abgeschlossene Wohneinheit im selbstbewohnten Haus vermietet.
Gibt es da andere Kündigungsmöglichkeiten oder andere Regelungen?
Wie verhält es sich bzgl Heizungsabrechnung wenn nur eine Zentralheizung für das gesamte Haus vorhanden ist? Wie sieht es aus bei einem separaten Hauseingang (z.B. ausbau ehemalige Keller/Wirtschaftsräume)

Bitte schickt mir keine Paragraphenlinks, die versteh ich ja doch nicht. Aber einen Link zu einer GUTEN Seite wo das verständlich erklärt wird wäre nett (Man wird von google ja erschlagen sobald man irgendwas mit Miete sucht).

Interessant wäre auch was es bzgl Steuer u.ä. zu beachten gibt. Also die Unterschiede beim Kauf eines Einfamilienhauses zur selbstnutzung im Vergleich zu einem Mehrfamilienhaus. Sosnt frag ich mal extra bei Immo oder Steuer.
Mal so grob zur ersten Meinungsbildung bei der Immobiliensuche.

Gruss
M.

Hallo !

Im Zweifamilienhaus,Vermieter und 1 Mieter unter einem Dach gibts einige Sonderregelungen,die die Kündigung durch den Vermieter erleichtern und Ausnahmen von der Heizkostenverordnung betreffs Abrechnung.

Vermieter kann ohne Angabe von Gründen kündigen,siehe BGB § 573a.

Mit einem Vertrag zw. Vermieter und Mieter kann gem. § 11 HeizKV von dem Zwang nach Verbrauch abzurechnen abgewichen werden.
Es wäre z.B. auch eine einfache Abrechnung nur nach Wohnfläche möglich.

MfG
duck313