Hallo allerseits Ein Hotelgutschein-3Übern.,Frühstück-nicht über 3 Jahre alt.Der Hotelbesitzer will den Gutschein nicht einlösen.Grund:das Hotel wurde renoviert,die Zimmer jetzt höherwertiger,das könne mit dem Gutschein nicht mehr abgedeckt werden.
Kein Angebot auf Zuzahlung-kein Angebot für Rückerstattung des Geldwertes vom Gutschein.Kann jemand sagen,wie die Rechtslage aussieht?
Hallöchen
eifaches googlen hätte dir folgenden Link gebracht
Ich denke dort findet man alles was man wissen muss…