Einlösen einer Bankbürgschaft

Hallo,

ich habe eine Frage zur Vorgehensweise beim Einlösen einer Bankbürgschaft. Vielleicht kann mir in diesem Brett jemand dazu etwas sagen.
Annahme: Ein Mieter hinterlegt seine „Mietkaution“ per Bankbürgschaft.
Nach Auszug bleibt er einen Teilbetrag schuldig. Nach mehreren gesetzten Zahlfristen, müsste man dann die noch vorliegende Bürgschaft bei der Bank einreichen? Wie geht man da vor? Kopie an die Bank schicken, schildern, daß ausstehender Betrag trotz Fristen nicht eingegangen ist und man jetzt die Bürgschaft in Anspruch nehmen möchte?

Gruß,

Michael

Hallo Michael.

Nach Auszug bleibt er einen Teilbetrag schuldig. Nach mehreren
gesetzten Zahlfristen, müsste man dann die noch vorliegende
Bürgschaft bei der Bank einreichen? Wie geht man da vor? Kopie
an die Bank schicken, schildern, daß ausstehender Betrag trotz
Fristen nicht eingegangen ist und man jetzt die Bürgschaft in
Anspruch nehmen möchte?

„hiermit nehme ich Sie aus der Mietbürgschaft Nr. … vom … in Höhe von € … in Anspruch. Bitten überweisen Sie den genannten Betrag auf mein Konto… bei der … Bank (BLZ …)“

Wenn Du magst, kannst Du auch dazuschreiben, warum Du die Bürgschaft in Anspruch nimmst, aber normalerweise ist im Bürgschaftstext keine Rede davon, daß eine Begründung angeführt werden muß.

Gruß,
Christian

Auch Hallo,
ich gehe mal davon aus, das der Text der Bankbürgschaft in Ordnung ist (zB sollte er Klauseln enthalten, wie zB "unwiderruflich…Zahlbar auf erstes Anfordern…Verzicht auf die Einrede der Hinterlegung…) sowie die Bankbürgschaft noch gültig ist (sprich entweder unbefristet ist oder die Frist noch nicht abgelaufen ist).

Dann legst Du die Bürgschaft im Original Deiner Bank vor. Dazu musst Du meist noch ein Standard-Bankenformular unterschreiben (in dem Du der Bank gegenüber versicherst, dass die Gründe bzw ein Grund vorliegt, dass Du die Bürgschaft in Anspruch nimmst); das wars.

Du bekommst das Geld gut geschrieben, Deine Hausbank bedient sich aus der Bürgschaft bei der Bank des Bürgen. Sollte der Bürge damit nicht einverstanden sein, muss er sich auf dem Wege der Zivilklage an Dich wenden (die Banken sind raus aus dem Spiel…)

Wichtig ist jedoch der gesamte Text der Bürgschaft, damit das auch so funktioniert!

Ich hoffe, ich konnte helfen.
Gruß von Fennchurch

Hallo,

Dann legst Du die Bürgschaft im Original Deiner Bank vor.

die Vorlage ist weder notwendig noch (im Falle des Briefverkehrs) ratsam.

Dazu
musst Du meist noch ein Standard-Bankenformular unterschreiben
(in dem Du der Bank gegenüber versicherst, dass die Gründe bzw
ein Grund vorliegt, dass Du die Bürgschaft in Anspruch
nimmst);

Auch das ist m.E. nicht notwendig. Die Bank ist an der Prüfung des Sachverhaltes nicht interessiert. Wie Du selber erwähntest, sollte es sich um eine Bürgschaft handeln, aus der auf erstes Anfordern gezahlt wird. Der Schuldner hat sich mit Anerkennung der Bedingungen für das Avalgeschäft auf dieses Risiko eingelassen, d.h. daß die Bank die Rechtmäßigkeit des Anspruches nicht prüft und auch nicht prüfen kann.

Du bekommst das Geld gut geschrieben, Deine Hausbank bedient
sich aus der Bürgschaft bei der Bank des Bürgen.

Da bedient sich niemand. Die Bank (die im übrigen Bürge ist und nicht der Schuldner) überweist den Betrag an den Begünstigten zulasten des Konto des Schuldners.

Sollte der
Bürge damit nicht einverstanden sein, muss er sich auf dem
Wege der Zivilklage an Dich wenden (die Banken sind raus aus
dem Spiel…)

Naja, meist droht der Schuldner zunächst der Bank mit Klage, beschäftigt die Rechtsabteilung einige Wochen, um sich dann am Ende an den Begünstigten zu wenden.

Gruß,
Christian