Hallo,
Dann legst Du die Bürgschaft im Original Deiner Bank vor.
die Vorlage ist weder notwendig noch (im Falle des Briefverkehrs) ratsam.
Dazu
musst Du meist noch ein Standard-Bankenformular unterschreiben
(in dem Du der Bank gegenüber versicherst, dass die Gründe bzw
ein Grund vorliegt, dass Du die Bürgschaft in Anspruch
nimmst);
Auch das ist m.E. nicht notwendig. Die Bank ist an der Prüfung des Sachverhaltes nicht interessiert. Wie Du selber erwähntest, sollte es sich um eine Bürgschaft handeln, aus der auf erstes Anfordern gezahlt wird. Der Schuldner hat sich mit Anerkennung der Bedingungen für das Avalgeschäft auf dieses Risiko eingelassen, d.h. daß die Bank die Rechtmäßigkeit des Anspruches nicht prüft und auch nicht prüfen kann.
Du bekommst das Geld gut geschrieben, Deine Hausbank bedient
sich aus der Bürgschaft bei der Bank des Bürgen.
Da bedient sich niemand. Die Bank (die im übrigen Bürge ist und nicht der Schuldner) überweist den Betrag an den Begünstigten zulasten des Konto des Schuldners.
Sollte der
Bürge damit nicht einverstanden sein, muss er sich auf dem
Wege der Zivilklage an Dich wenden (die Banken sind raus aus
dem Spiel…)
Naja, meist droht der Schuldner zunächst der Bank mit Klage, beschäftigt die Rechtsabteilung einige Wochen, um sich dann am Ende an den Begünstigten zu wenden.
Gruß,
Christian