Hallo,
wenn ein privater Arbeitsvermittler nach erfolgter Vermittlung einen Vermittlungsgutschein (§421g SGB III) einlöst, ist die Summe dann von der Umsatzsteuer befreit oder müssen die jeweils 1.000,- voll versteuert werden?
Ich meine mal was von einer Steuerfreiheit gehört zu haben…
Vielen Dank schon mal für Eure Hilfe!
Hallo,
auch hallo
wenn ein privater Arbeitsvermittler nach erfolgter Vermittlung
einen Vermittlungsgutschein (§421g SGB III) einlöst, ist die
Summe dann von der Umsatzsteuer befreit oder müssen die
jeweils 1.000,- voll versteuert werden?
Es handelt sich beim Arbeitsvermittler um USt-pflichtige Umsätze. Wenn er jedoch unter 17.500 Euro Jahresumsatz hat, ist er ein Kleinunternehmer nach § 19(1) UStG. Dann müsste er keine USt abführen (ist im Gegenzug dann auch nicht vorsteuerabzugsberechtigt).
Gruß
Sonja