Hallo
Angenommen ein Handwerker ist mit dabei, ein altes Wohnhaus zu sanieren.
Der Eigentümer bietet dem Handwerker per Handschlag an, das er für jede vermietete Wohnung, eine Provision zahlt. Wann kann nach einer Vermietung, mit der Provision gerechnet werden? Gibt es dafür Regelungen, wenn es sich nicht um prov. Makler oder Vermittler handelt.
Damit rechnen kann man: Beim Abschluss des Mietvertrages, zum Ende des Monats, nach zwei Monaten usw.
Was passiert mit der Provision, wenn der Mieter sich im nachhinein als unseriöser Kunde entpuppt, bzw. Probleme hat, seine Miete pünktlich zu zahlen?
Wie gesagt, es handelt sich nur um eine Absprache zwischen Eigentümer und Handwerker.
Zur Info: Es wird in keinem Fall ein Rechtstreit angestrebt. Erfragt werden nur Grundregelungen für Provisionen.
Ggf. ist die Frage auch in einem anderen Brett besser aufgehoben.
Gruß Nino