Einlösung von Provision(en)

Hallo

Angenommen ein Handwerker ist mit dabei, ein altes Wohnhaus zu sanieren.
Der Eigentümer bietet dem Handwerker per Handschlag an, das er für jede vermietete Wohnung, eine Provision zahlt. Wann kann nach einer Vermietung, mit der Provision gerechnet werden? Gibt es dafür Regelungen, wenn es sich nicht um prov. Makler oder Vermittler handelt.

Damit rechnen kann man: Beim Abschluss des Mietvertrages, zum Ende des Monats, nach zwei Monaten usw.
Was passiert mit der Provision, wenn der Mieter sich im nachhinein als unseriöser Kunde entpuppt, bzw. Probleme hat, seine Miete pünktlich zu zahlen?

Wie gesagt, es handelt sich nur um eine Absprache zwischen Eigentümer und Handwerker.
Zur Info: Es wird in keinem Fall ein Rechtstreit angestrebt. Erfragt werden nur Grundregelungen für Provisionen.

Ggf. ist die Frage auch in einem anderen Brett besser aufgehoben.

Gruß Nino

na denn…

Hallo

Angenommen ein Handwerker ist mit dabei, ein altes Wohnhaus zu
sanieren.
Der Eigentümer bietet dem Handwerker per Handschlag an, das er
für jede vermietete Wohnung, eine Provision zahlt.

Grundsatz: Handschlaggeschäfte lassen sich nachher nicht beweisen, da Aussage gegen Aussage steht, sofern kein weiterer Zeuge dabei ist.
Besser schriftlich machen. Weiter…

Wann kann
nach einer Vermietung, mit der Provision gerechnet werden?

So wie es die Vertragsparteien mit einander vereinbart haben.

Gibt es dafür Regelungen, wenn es sich nicht um prov. Makler
oder Vermittler handelt.

Wer Wohnungen vermitteln will benötigt eine Gewrbeerlaubnis nach § 34c GewO. Diese dürfte der Handschlagshandwerker nicht besitzen, daher kann sowieso nichts geltend machen, da er unerlaubt handelte. Es bleibt ein reines Gefälligkeitsgeschäft zwischen zwei Leuten die irgendwas abgesprochen haben.

Damit rechnen kann man: Beim Abschluss des Mietvertrages, zum
Ende des Monats, nach zwei Monaten usw.

Normalerweise bei Vermittlung und Zustandekommen des Mietvertrages ist die Arbeit des Vermittlers beendet, worauf hin er seine Rechnung an den Vermieter stellt mit den üblichen Zahlungsbedingungen.

Was passiert mit der Provision, wenn der Mieter sich im
nachhinein als unseriöser Kunde entpuppt, bzw. Probleme hat,
seine Miete pünktlich zu zahlen?

Soweit sind wir nicht. Der Handwerker kann seinen Anspruch nicht durchsetzen.

Wie gesagt, es handelt sich nur um eine Absprache zwischen
Eigentümer und Handwerker.
Zur Info: Es wird in keinem Fall ein Rechtstreit angestrebt.
Erfragt werden nur Grundregelungen für Provisionen.

Ggf. ist die Frage auch in einem anderen Brett besser
aufgehoben.

Vielleicht gehts hier auch.
Alles Gute.

Hallo

Vielen Dank für die Informationen.

Gruß Nino