Einm. Zahlgn. an nahe Angehörige nach § 22Nr.3EStG

hallo zusammen,

mein schlaues ratgeberbuch „gewinnermittlung für selbstständige“ erwähnt, dass einmalige zahlungen an nahe angehörige bis zu einer grenze von 256 € jährlich für botengänge, vermittlungsleistungen und vermietung von bewegl. gegenständen gewinnmindernd angesetzt werden können.

leider erwähnt das buch nicht, wie genau dies verbucht wird bzw. als welche kostenart. jemand einen tipp?

und würde hierunter z. b. auch eine vergütung für das einmalige austeilen von flugblättern zu beginn der geschäftstätigkeit fallen?

vielen dank im voraus. leider kannten sich bisher selbst die steuerfachleute in meinem bekanntenkreis nicht damit aus.

lg

Hallo,

die Vergütung für Botengänge wäre wohl eine Vergütung für geleistete Arbeit und damit Lohn, der die Einordnung als sonstige Einkünfte ausschliesst. Vermietet aber der Sohn sein Fahrrad dem elterlichen Betrieb oder vermittelt er einen neuen Kunden, dann sind die Zuwendungen hierfür sonstige Einkünfte für den Empfänger. Diese Aufwendungen sind sonstige Grundkosten für den Betrieb. Zugegeben etwas kreativ, dürfte aber hinkommen. Oder ist einer der Experten anderer Ansicht.

Gruß Woko