hallo zusammen,
mein schlaues ratgeberbuch „gewinnermittlung für selbstständige“ erwähnt, dass einmalige zahlungen an nahe angehörige bis zu einer grenze von 256 € jährlich für botengänge, vermittlungsleistungen und vermietung von bewegl. gegenständen gewinnmindernd angesetzt werden können.
leider erwähnt das buch nicht, wie genau dies verbucht wird bzw. als welche kostenart. jemand einen tipp?
und würde hierunter z. b. auch eine vergütung für das einmalige austeilen von flugblättern zu beginn der geschäftstätigkeit fallen?
vielen dank im voraus. leider kannten sich bisher selbst die steuerfachleute in meinem bekanntenkreis nicht damit aus.
lg