Einmal-Auftrag

Hallo Experten,

ich hab mal ne steuerliche Frage…

Und zwar: Jemand (AN) ist normal angestellt ist und ein anderer (AG) wird auf seine Fähigkeiten aufmerksam gemacht. Der AG gibt nun dem AN einen einmaligen Auftrag, den der AN in der Freizeit erledigen soll…
Natürlich soll das ganze mit Rechnung geschehen, damit auch alles ganz regulär läuft…
Worauf muss der AN jetzt dabei achten?
Darf er einfach so eine Rechnung schreiben?
Muss er dabei MWST ausweisen?
Gibt es gewisse Freibeträge?
Wie und wem muss man das dann melden?
Hat das irgendwelche weiterreichenden Folgen?
Falls dadurch dann weitere Aufträge entstehen (Mundpropaganda, Folgeaufträge etc), muss dann ein Gewerbe angemeldet werden und wenn ja ab wann?

Vielen Dank schon mal
Munich

Natürlich soll das ganze mit Rechnung geschehen, damit auch
alles ganz regulär läuft…
-)
Worauf muss der AN jetzt dabei achten?
Darf er einfach so eine Rechnung schreiben?

Ja, aber

Muss er dabei MWST ausweisen?

die darf dann nicht rein

Gibt es gewisse Freibeträge?

410 € Gewinn pro Jahr

Wie und wem muss man das dann melden?

Gewinn ermitteln (Einnahmen minus Kosten)
kommt in die Steuererklärung, Anlage GSE, Rückseite (unten)

Hat das irgendwelche weiterreichenden Folgen?

Wer haftet, falls der Macher was versaut?

Falls dadurch dann weitere Aufträge entstehen (Mundpropaganda,
Folgeaufträge etc), muss dann ein Gewerbe angemeldet werden
und wenn ja ab wann?

Gewerbe anmelden, sobald „eine selbständige nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt“ (§15, Absatz 2 Einkommenssteuergesetz);
http://bundesrecht.juris.de/estg/__15.html

Sonstige Info: http://www.klicktipps.de/gewerbe.php

Alternative (mit nur einem Auftraggeber):
Anstellung als 400€-Job oder als 50-Tage-Job
http://www.klicktipps.de/minijob_400euro.php

Gruß JoKu