Einmal Baugrund immer Baugrund?

Hallo,
nachdem Beispielmensch D nun endlich erfolgreich sein Haus abgerissen hat will er auf dem Grundstücke Stellplätze errichten.

Nun stellt sich aber die Frage ob die Einholung der Baugenehmigung für die Errichtung der Stellplätze nicht einen eventuellen späteren Hausbau auf dem Grundstück behindern könnte.

Anders gefragt: Kann ein Grundstück seinen Status als Bauland verlieren?

Gruß und Dank
Desperado

Baurecht ist Landesrecht: http://www.baurecht.de/gesetze.htm also da nachschaun.
Da: https://dejure.org/gesetze/LBO/62.html werfällt sie z.B. nach 3 jahren. ramses909

Moin,

ist denn der Status als Bauland an eine Baugenehmigung gebunden die dann verfallen kann laut Link?

VG
J~

Keine Ahnung ich nehm jetzt aber mal an, dass der Status Bauland bestehen bleibt und nur die Baugenehmigung verfällt, die dann einfach wieder neu angefordert werden muss.
Die ist ja kostenpflichtig und damit auch ´ne Einnahmequelle für Stadt, Gemeinde etc. ramses90

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Hat es den denn überhaupt? Der entsteht doch nicht dadurch, dass ein einsturzgefährdetes Gebäude abgerissen wird, oder?

Ja, könnte grundsätzlich schon, denn bei einem neuen Flächennutzungsplan oder einem neuen Bebauungsplan könnte dieses Grundstück in irgendeiner Form betroffen sein. Das muss nicht gleich das Rausfallen aus dem Bebauungsgebiet sein (das ist wohl eher selten), da gibt es alle möglichen Dinge, die das Bebauen erschweren oder ganz verhindern können: Einfügen von Sichtachsen, Schutz bestimmter Bäume usw. bis hin zur Wertminderung durch Veränderung von Grundflächen- und Geschossflächenzahl.

Der Punkt ist: die Errichtung von Stellplätzen gegenüber dem vorherigen Wohnraum (ich nehme an, dass das Haus bis zuletzt bewohnt war, sonst verkompliziert sich die Sache) ist eine Nutzungsänderung. Damit geht u.U. auch ein Stück „Bestandschutz“ verloren, der durch den Abriss an sich nicht komplett verloren gegangen ist, da entsprechende Fristen bis zur einer Wieder-/Neuerrichtung bestehen dürften.

Eventuell, wenn denn akute Angst vor entsprechenden planerischen Veränderungen besteht, kann es zum Beispiel sinnvoll sein, sich jetzt für kleines Geld einen Bauantrag anfertigen zu lassen und einzureichen. Wenn der dem geltenden Bebauungsplan entspricht, ist das Formsache, und bauen muss man deshalb ja nicht. Damit erhält man immerhin für Jahre hinaus wieder Bestandschutz, den man dann durch einen minimalen Beginn des Baus sogar noch hinauszögern kann falls nötig.
Aber das ist mehr oder minder ultima ratio.
Ich empfehle auf jeden Fall eine sachkundige Beratung (es gibt in größere Städten richtig kundige, spezialisierte Anwaltskanzleien dafür), denn da gehts ja doch um einigen Schotter.

Gruß
F.

Jein, Bauland wird in der Regel langfristig festgelegt über einen Flächen Nutzungsplan der dann übergeht in einen Bebauungsplan. Es gibt aber auch dazu eine Ausnahme, den vorhaben bezogenen Bebauungsplan. Dieser wird abweichend für ein Projekt als Einzelplan erstellt. Dieser ist Befristet gültig.

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Sehr schön, bitte bei der Örtlichen Baubehörde nachfragen, ob dies Genehmigungspflichtig ist und welche vorlagen es gibt. ggf. kann dies auch der Architekt oder Ing. schon sagen.

durchaus möglich, sollen die Stellplätze erhalten bleiben?

Ja, wenn es Änderungen im Bebausungspan gibt.

Danke schonmal für die ausführliche Antwort.
Das Gebäude stand seit fast 30 Jahren leer. Derzeit ist der Grundstückswert zu gering, so dass sich kein Neubau lohnt, deshalb will ich erstmal für ein paar Jahre (oder für immer?) das Grundstück pflastern um dort Stellplätze vermieten zu können.

Weil dort die Parkplätze eher knapp sind kann ich mir denken dass die Gemeinde es nicht gerne sehen wird wenn die Stellplätze evtl. in ein paar Jahren wieder weg sind weil auf dem Grundstück gebaut wird. D.h. wenn die Gemeinde dann die Möglichkeit hat einen Hausbau zu verhindern weil sie die Stellplätze erhalten will würden die das bestimmt machen…

Jetzt steh ich vor dem Dillema: Stellplätze erreichten und riskieren die Baumöglichkeit zu verlieren oder das Grundstück für lange Zeit ungenutzt lassen…

Gruß
Desperado

hi,

beinhaltet dieser Gedankengang, dass der Eigentümer gezwungen werden soll, die Stellplätze zur Verfügung zu stellen?
Eine Kette oder ein Zaun vor den Stellplätzen ist letztlich ebenso wirksam, wie ein Haus.

grüße
lipi

So einfach kann die Gemeinde das nicht, weil sie schwerlich ausgerechnet dir die Bebauung untersagen darf, wenn für das Grundstück ein Bebauungsplan existiert.
Vor solcher Willkür ist man an sich recht gut geschützt.

Sie kann aber durchaus bei der Aufstellung des nächsten Flächennutzungsplans/Bauleitplan irgendwelche innerörtlichen Freiflächen erdenken (hier bei mir heißt das „Sonstige Flächen - für das Ortsbild bedeutsame innerörtliche Grün- und Freiflächen … von Bebauung freizuhalten“) an den Stellen, an denen nichts steht.
So eine Gefahr besteht durchaus.

Um aus dem Dilemma zu kommen, bräuchtest du halt qualifizierte Beratung. Z.B. könnte ich mir vorstellen, dass du die Stellplatze errichten kannst, und danach einen pro-forma-Bauantrag stellt, der dann der Gemeinde einige Jahre die Hände bindet. Aber, wie gesagt, dafür brauchst du einen Experten, der natürlich kostet.

Gruß
F.

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sicher nicht, vor allem wenn die Stadt das Gebiet neu überplant und das Grundstück mit einer Baulast versieht z.b. für Stellplätze. allerdings halt ich die Wahrscheinlichkeit für gering. Kenne da Komunen die solche Flächen selber aufgekauft haben und dann dort die parkmöglichkeiten selber zu errichten.

Danke an alle Antwortenden. Wahrscheinlich werde ich ganz von dem Vorhaben absehen. Wenn das Grundstück einfach brach liegt wird die Gemeinde froh sein wenn es irgendwann wieder bebaut wird - aber wenn dort Stellplätze sind die den öffentlichen Raum entlasten kann ich mir schon vorstellen dass sie die Bebauung verhindern will. Dazu kommen noch ein paar andere Faktoren die die Angelegenheit kompliziert machen würden: Z.B. ist ein Felsenkeller auf dem Grundstück der ein Bodendenkmal ist, wenn ich diesen nicht mit Sand befüllen darf bräuchte ich diverse Stahlbetonplatten darüber oder hätte viel weniger Stellplätze. Eine Absenkung des (ohnehin sehr niedrigen) Bordsteins könnte auch gefordert werden. Dazu kommt die Errichtung einer Auffahrt weil das Grundstück rund 20 cm über dem Gehweg ist und natürlich muss alles noch gepflastert werden weil es derzeit sehr matschig ist. Haftungsrisiken kommen auch dazu und selbstverständlich zwackt der Staat noch einen Teil der potentiellen Pachteinnahmen ab… die in der Gegend sowieso nicht sehr hoch ausfallen würden. Wäre also viel Aufwand und Risiko und wenig potentieller Ertrag. Nur wenn mir das zuständige Amt schriftlich garantiert, dass das Grundstück nicht seinen Status verliert, werde ich es machen.

Gruß
Desperado

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Dann machs nicht, denn diese Garantie kann es dir nicht geben.

Gruß
F.

Hab mich inzwischen von einem Anwalt beraten lassen. Er hat mir auch dazu geraten die Gemeinde unterschreiben zu lassen dass mein Baurecht durch die Nutzung als Stellplatz nicht beeinträchtigt wird. Und falls es das doch wird hätte ich zumindest Recht auf Schadensersatz. Ob die Gemeinde sowas unterschreibt ist natürlich eine andere Frage aber es gibt dort ja ein Parkplatzproblem - wobei sich natürlich die Frage stellt ob die Gemeinde überhaupt daran interessiert ist dieses zu lösen denn nicht jede Gemeinde interessiert sich für die Belange ihrer Bürger.