liebe wissenden!
mich beschäftigt folgendes:
herr a bewohnt eine 50 qm große wohnung für 198 € kalt + 60 € nebenkosten.
anfang 2009 hat ihm die arge diese wohnung und einen (damals noch geschätzten, da neu dort eingezogen) heizkostenabschlag von 141 € bewilligt, also 399 €.
anfang 2010 wäre die abrechnung vom energieversorger gekommen. es es hätte einen guthabenbetrag gegeben und der abschlag wäre auf 64 € heruntergestuft worden.
nun möchte herr a aber aus dirversen gründen aus diesem haus ausziehen und mit einer freundin x zusammen ziehen (als freunde, keine lebensgemeinschaft).
freundin x hätte eine wohnung von 66 qm im visier, die sie als hauptmieterin anmieten würde und herrn a als untermieter nehmen würde.
meine rein fiktive frage nun:
müsste die arge ihm bei dieser neuen wohnung (herr a würde 2 zimmer, freundin x nur eines nutzen), 399 € bewilligen wie in seiner alten wohnung am anfang?
oder würden sie ihm jetzt nur noch 322 € wie jetzt durch den niedrigeren abschlag zahlen??
herr a weiß aufgrund einer noch nicht erfolgten abrechnung des versorgers ja gar nicht, ob der abschlag von 64 € hingekommen wäre, oder ob der abschlag wieder raufgestuft worden wäre…
es geht quasi darum, ob die arge ihm den einmal anfänglich bewilligten heizkostenabschlag in der neuen wohnung zahlen würde??
würde mich sehr über antworten freuen!
danke, die hamstermaus