Einmal bewilligter heizkostenabschlag bei umzug

liebe wissenden!

mich beschäftigt folgendes:
herr a bewohnt eine 50 qm große wohnung für 198 € kalt + 60 € nebenkosten.
anfang 2009 hat ihm die arge diese wohnung und einen (damals noch geschätzten, da neu dort eingezogen) heizkostenabschlag von 141 € bewilligt, also 399 €.

anfang 2010 wäre die abrechnung vom energieversorger gekommen. es es hätte einen guthabenbetrag gegeben und der abschlag wäre auf 64 € heruntergestuft worden.

nun möchte herr a aber aus dirversen gründen aus diesem haus ausziehen und mit einer freundin x zusammen ziehen (als freunde, keine lebensgemeinschaft).

freundin x hätte eine wohnung von 66 qm im visier, die sie als hauptmieterin anmieten würde und herrn a als untermieter nehmen würde.

meine rein fiktive frage nun:
müsste die arge ihm bei dieser neuen wohnung (herr a würde 2 zimmer, freundin x nur eines nutzen), 399 € bewilligen wie in seiner alten wohnung am anfang?
oder würden sie ihm jetzt nur noch 322 € wie jetzt durch den niedrigeren abschlag zahlen??

herr a weiß aufgrund einer noch nicht erfolgten abrechnung des versorgers ja gar nicht, ob der abschlag von 64 € hingekommen wäre, oder ob der abschlag wieder raufgestuft worden wäre…

es geht quasi darum, ob die arge ihm den einmal anfänglich bewilligten heizkostenabschlag in der neuen wohnung zahlen würde??

würde mich sehr über antworten freuen!

danke, die hamstermaus

Besser vorbeugen als nachher eine Überraschung…
Hallo,

Es könnte darauf hinauslaufen, was der Anteil eines Untermieters in einer Wohngemeinschaft ausmachen würde.

Und bei genauer Überlegung darf doch malselber auffallen, das nur die nötigen Kosten für Unterkunft und Heizung getragen werden dürften.
( Zumal es die Pflicht gäbe, jede Änderung der persönlichen Verhältnisse beim zuständigen Leistungsträger ohne Verzug persönlich anzugeben )

Es kann mit Gewissheit davon ausgegangen werden, dass die Leistungen zumindest bei Herrn A neu zu berechnen wären.
In wie weit dann mit Freundin X zu verfahren wäre, bliebe Spekulation.

Allgemein dürfte ein Versorger / Leistungsträger aber vor Bewilligung eines Umzuges / ohnkosten einen Kostenvoranschlag für eine neue Unterkunft anfordern dürfen, bevor es eine neue Bewilligung gäbe.

Womit auch ggf. Nachweise über die Art einer WG gefordert werden könnten.
Ergo dürfte es ratsam sein,vorab mit einem zuständigen Leistungsträger in Verbindung zu treten.

mfg

nutzlos

Hallo nutzlos!

Danke für Deine Antwort!

die hamstermaus