ist es möglich durch einmal falsch Parken (mal angenommen, man überschreitet die zulässige Parkhöchstdauer) zwei Knöllchen zu bekommen? Es könnte ja sein, dass die erste Politesse um 11:45 Uhr 5 € wegen dieses Deliktes notiert, aber keinen Zettel ans Auto klemmt. Die zweite Politesse würde 40 Minuten später den gleichen Verstoß feststellen und 15 € berechnen.
Wären beide Knöllchen rechtmäßig? Würde es einen Unterschied machen, wenn das erste Knöllchen schreibt „vor Hausnummer 89“, das zweite „vor Hausnummer 91“ (und der Wagen zwischendrin NICHT bewegt worden wäre)?
Vielen Dank für Eure Antworten.
ist es möglich durch einmal falsch Parken (mal angenommen, man
überschreitet die zulässige Parkhöchstdauer) zwei Knöllchen zu
bekommen? Es könnte ja sein, dass die erste Politesse um 11:45
Uhr 5 € wegen dieses Deliktes notiert, aber keinen Zettel ans
Auto klemmt. Die zweite Politesse würde 40 Minuten später den
gleichen Verstoß feststellen und 15 € berechnen.
Wären beide Knöllchen rechtmäßig? Würde es einen Unterschied
machen, wenn das erste Knöllchen schreibt „vor Hausnummer 89“,
das zweite „vor Hausnummer 91“ (und der Wagen zwischendrin
NICHT bewegt worden wäre)?
Für ein und dieselbe Sache kann man nicht 2x bestraft werden, das wär ein Verbösern. Haben schon mal wegen abgelaufenen TÜV innerhalb einer Woche 2 Bußgeldbescheide erhalten und den zweiten widersprochen, weil man so schnell keinen Termin in Werkstatt haben konnte. Ging auch anstandslos durch.
Parken vor 2 verschiedenen Hausnummern ist natürlich schwierig zu beweisen, daß der PKW nicht bewegt wurde und die Politesse einen Knick in der Optik hat. Oder stand der PKW zwischen beiden Häusern, weil zum Beispiel die Parktaschen so aufgemalt sind? Das wäre wieder ein Argument.
ist es möglich durch einmal falsch Parken (mal angenommen, man
überschreitet die zulässige Parkhöchstdauer) zwei Knöllchen zu
bekommen? Es könnte ja sein, dass die erste Politesse um 11:45
Uhr 5 € wegen dieses Deliktes notiert, aber keinen Zettel ans
Auto klemmt. Die zweite Politesse würde 40 Minuten später den
gleichen Verstoß feststellen und 15 € berechnen.
Wären beide Knöllchen rechtmäßig? Würde es einen Unterschied
machen, wenn das erste Knöllchen schreibt „vor Hausnummer 89“,
das zweite „vor Hausnummer 91“ (und der Wagen zwischendrin
NICHT bewegt worden wäre)?
tja, da müßte man mal schauen. Tatsache ist, daß länger falschparken teurer ist als weniger lang falschparken. Daß der Preis also im Zeitablauf steigt, ist völlig normal.
Für ein und dieselbe Sache kann man nicht 2x bestraft werden,
das wär ein Verbösern.
Heißt das dann, dass dem zweiten Knöllchen zu widersprechen wäre, weil man schon eins hatte? Oder dem ersten, weil man beim zweiten ja quasi schon den erhöhten Satz für noch-länger-falsch-parken zahlt?
Parken vor 2 verschiedenen Hausnummern ist natürlich schwierig
zu beweisen, daß der PKW nicht bewegt wurde und die Politesse
einen Knick in der Optik hat.
Aber wenn der Wagen zwischendurch bewegt worden wäre, dann hätte ja jeder die Parkscheibe weitergedreht…
Oder stand der PKW zwischen
beiden Häusern, weil zum Beispiel die Parktaschen so aufgemalt
sind?
Tja, da es sich um einen hypothetischen Fall handelt, weiß ich nicht, ob da Parktaschen aufgemalt waren oder nicht. Aber nehmen wir mal an, das Auto stand vor zwei Häusern, vielleicht zum größten Teil vor dem einen, aber direkt vor der Hausnummer des anderen.
Heißt das dann, dass dem zweiten Knöllchen zu widersprechen
wäre, weil man schon eins hatte? Oder dem ersten, weil man
beim zweiten ja quasi schon den erhöhten Satz für
noch-länger-falsch-parken zahlt?
oder vielleicht keinem von beidem, wenn beide zusammen den höheren Tarif erreichen und nicht das zweite alleine.
tja, da müßte man mal schauen. Tatsache ist, daß länger
falschparken teurer ist als weniger lang falschparken. Daß der
Preis also im Zeitablauf steigt, ist völlig normal.
Hallo Christian,
wo könnte man denn sowas schauen? Die Tarife sind doch nicht einheitlich, sondern von Stadt zu Stadt unterschiedlich, oder?
Und ich könnte mir für die Situation vorstellen, dass 5 € in Ordnung sind (weil zwei Knöllchen zuviel sind), dass 15 € ok sind (weil man länger falsch geparkt hat) oder dass 20 € angemessen sind (weil man immer noch nicht weggefahren ist und schon soooo lange da parkt!).
Um 5 - 20 € würde im Fall der Fälle vermutlich auch niemand einen Aufstand machen wollen, es ging halt nur darum, dass ich mich gefragt habe, ob man für ein und dieselbe Sache zweimal betraft werden kann…
wo könnte man denn sowas schauen? Die Tarife sind doch nicht
einheitlich, sondern von Stadt zu Stadt unterschiedlich, oder?
Und ich könnte mir für die Situation vorstellen, dass 5 € in
Ordnung sind (weil zwei Knöllchen zuviel sind), dass 15 € ok
sind (weil man länger falsch geparkt hat) oder dass 20 €
angemessen sind (weil man immer noch nicht weggefahren ist und
schon soooo lange da parkt!).
der Bußgeldkatalog sieht für Falschparken über eine Stunde € 25 vor. Insofern bist Du mit 5+15 Euro noch gut bedient.
Also ich kenne mich da ja auch im deutschen OWi Recht nicht aus, aber warum nicht das erste akzeptieren und gegen das zweite Vorgehen wegen res iudicata. Das wäre nach allgemeinen Rechtskriterien schon logisch.
Also ich kenne mich da ja auch im deutschen OWi Recht nicht
aus, aber warum nicht das erste akzeptieren und gegen das
zweite Vorgehen wegen res iudicata. Das wäre nach allgemeinen
Rechtskriterien schon logisch.
das Problem ist, daß wir nicht wissen, wofür das zweite Ticket war. Wenn das zweite nur das Upgrade für die längere Parkzeit war, gibt es daran wenig zu deuteln. Wenn das zweite den gesamten Verstoß abdecken sollte, ist das erste natürlich überflüssig. Da es aber keine bundesweit einheitlichen Tarife gibt (also aus dem zweiten Betrag nicht abzuleiten ist, wofür er in Rechnung gestellt wurde), sind beide Varianten denkbar und die Details sind mit der zuständigen Behörde zu klären.
das Problem ist, daß wir nicht wissen, wofür das zweite Ticket
war. Wenn das zweite nur das Upgrade für die längere Parkzeit
war, gibt es daran wenig zu deuteln. Wenn das zweite den
gesamten Verstoß abdecken sollte, ist das erste natürlich
überflüssig.
Das verstehe ich aber jetzt trotzdem nicht. Wie kann man im Nachhinein das erste hinfällig werden lassen?
das Problem ist, daß wir nicht wissen, wofür das zweite Ticket
war. Wenn das zweite nur das Upgrade für die längere Parkzeit
war, gibt es daran wenig zu deuteln. Wenn das zweite den
gesamten Verstoß abdecken sollte, ist das erste natürlich
überflüssig.
Das verstehe ich aber jetzt trotzdem nicht. Wie kann man im
Nachhinein das erste hinfällig werden lassen?
Was kann man daran denn nicht verstehen? Wenn der zweite Strafzettel nur die Differenz zwischen dem ersten und der Maximalstrafe ausmacht, gibt es keinen Diskussionsbedarf.
Was kann man daran denn nicht verstehen? Wenn der zweite
Strafzettel nur die Differenz zwischen dem ersten und der
Maximalstrafe ausmacht, gibt es keinen Diskussionsbedarf.
Also wenn ich von 12 Uhr bis 14 Uhr unzulässigerweise parke, dann ist das ein Delikt und nicht zwei Delikte oder?
Kriege ich jetzt um 13 Uhr einen Strafzettel und um 14 Uhr den zweiten, dann mache ich gegen zweiten ein Rechtsmittel, weil ich für das Delikt schon bestraft wurde und nicht für ein Delikt zweimal bestraft werden kann. Einmal unzulässig parken wird ja durch zwei Strafzettel nicht zu zweimal unzulässig parken. Das war meine Idee, das ist eine rein prozessrechtliche Überlegung im Hinblick auf das Doppelbestrafungsverbot und den Grundsatz ne bis in idem. Deswegen verstehe ich deine materiellrechtliche Argumentation dahinter nicht. Nach meinem Verständnis vermischt du materielles Recht und Prozessrecht und das ist der Grund warum ich nachhake - das Verhältnis müsste noch geklärt werden - mich interessiert das wirklich wie das jetzt ist.
Das war nehme ich an auch der Grund für die Ausgangsfrage und ich finde das jetzt nicht besonders unlogisch.
Also wenn ich von 12 Uhr bis 14 Uhr unzulässigerweise parke,
dann ist das ein Delikt und nicht zwei Delikte oder?
niemals behauptet.
Ich versuche es dann noch ein letztes mal:
Erste Kontrolle 13 Uhr, Knöllchen über 5 Euro wird ausgestellt.
Zweite Kontrolle 17 Uhr, Tarif für > 3 Stunden falschparken: 20 Euro
Alternative 1: Zweites Knöllchen wird über 15 Euro ausgestellt
Alternative 2: Zweites Knöllchen wird über 20 Euro ausgestellt und das erste „annuliert“. Ich könnte mir vorstellen, daß Alternative 2 einfacher zu handhaben ist, denn schließlich ist das erste schon im System und kann vor Ort möglicherweise nicht storniert werden. Der Kunde erhält dann aber einen Bußgeldbescheid über den gesamten Betrag von 20 Euro.
Der Zettel am Fenster ist in vielen Städten nämlich nicht mehr als eine Benachrichtigung. Der eigentliche Bescheid mit dem Überweisungsträger kommt dann einige Tage oder Wochen später. Insofern sehe ich bei meinem Szenario auch keinen Verstoß gegen Rechtsgrundsätze: Es wird danach nur einen Bußgeldbescheid geben und zwar über 20 Euro für > 3 Stunden falschparken.
Ob das nun so war oder wie tatsächlich, werden wir wohl nie erfahren.
Ob das nun so war oder wie tatsächlich, werden wir wohl nie
erfahren.
Hallo zusammen,
doch, das werdet Ihr!
Ich habe den konstruierten Fall mal weitergesponnen und mir vorgestellt, jemand hätte bei der knöllchenausstellenden Stadt angerufen und nachgefragt. Dort sei dann das erste Knöllchen über 5 Euro aufgehoben worden.
Viele Grüße
Bienchen (und es ging wirklich nicht um mich!)
schön, daß mal jemand eine Rückmeldung gibt. Das ist leider viel zu selten.
Ich habe den konstruierten Fall mal weitergesponnen und mir
vorgestellt, jemand hätte bei der knöllchenausstellenden Stadt
angerufen und nachgefragt. Dort sei dann das erste Knöllchen
über 5 Euro aufgehoben worden.
Na, da lag ich ja mit meiner Alternative 2 ganz richtig.