Einmal Steuererklärung, immer Steuererklärung?

Liebe/-r Experte/-in,
können Sie mir bei der Frage helfen, ob ich wirklich verpflichtet bin, immer eine Steuererklärung zu machen?
Ich meine mal gehört oder gelesen zu haben, dass man selber entscheiden kann, ob es sich lohnt, die Erklärung abzugeben.
Ich bin Angestellte und habe letztes Jahr eine St.erklärung gemacht, davor allerdings 6 Jahre lang nicht, obwohl ich DAVOR widerum jedes Jahr eine abgegeben habe. Das Finanzamt hat nie eine St.erklärung nachgefordert, und auch letztes Jahr, nach der „langen Pause“ hat vom Amt niemand was gesagt. Deswegen dachte ich auch, man kann selber entscheiden, ob man sich die Arbeit macht oder nicht.Jetzt sagte mir aber ein Bekannter, wenn ich einmal angefangen habe, muss ich auch weitermachen, stimmt das?
Vielen Dank schonmal im Voraus für die Hilfe,

mit lieben Grüßen
P. Eckert

prinzipiell ist jeder verpflichtet eine erklärung abzugeben, sobald er steuerpflichtige einnahmen erzielt. Punkt. das FA kann zZt nur noch nciht jeden erfassen und die erklärungen abfragen bzw anfordern. daher gibt es sogenannte antrags- und pflichtveranlagungen. pflichtveranlagt sind die die, die steuerklasse 2, 6 und 3/5 . haben. alle anderen können anträge stellen. auch in zukubnft werden bei gerigfügigen erstattungen des jeweiligen keine erklärungen angefordert, da das FA keine interesse hat. die aussage einmal erklärung immer erklärung ist also absoluter quatsch und gehört in die katergorie „scheisshausparole“

gruß
Sven