Hallo! Mein Vater hat mir(volljährig, Bafäg-Empfängerin) diesen Monat deutlich weniger Unterhalt gezahlt als er eigentlich muss. Ich hab es für diesen Monat toleriert und gesagt dass er doch bitte nächsten Monat wieder den errechneten Betrag zahlen möchte. Er hat zugestimmt. Zur Vorgeschichte: Er hatte mich gebeten, dass wir uns privat über die Höhe des Unterhalts einigen könnte, unanbhängig davon was er eigentlich bezahlen „muss“. Diese Einigung hat bis jetzt noch nicht stattgefunden, und ich habe noch keiner VErringerung des Unterhals zugestimmt. Meine FRage lautete jetzt: Kann ich die Zahlung des errechneten Betrags, also den vom GEricht festgesetzten, weiter verlangen? Oder kann er mir einen Strick daraus ziehen, dass ich diese Verringerung des Unterhalts einmal gebilligt habe? Hat meine einmalig Zustimmung bindende Wirkung? Ich wär über schnelle Hilfe dankbar !
Hallo chanti89,
das kann ich dir leider nicht definitiv beantworten. Aber ich denke, wenn du einen gerichtlichen Beschluss über die Unterhaltshöhe hast und ihr euch nicht privat geeinigt und das dann ja auch nicht schriftlich (wie einen Vertrag) festgelegt habt, ist die Billigung nicht ausschlaggebend.
Wir haben „privat“ den Unterhalt in gleicher Höhe, wie vor der Volljährigkeit bezahlt, da gibt es auch keine Belege drüber.
Schade, dass ich dir nicht wirklich helfen konnte. Wünsche dir aber viel Glück…
ThinLizzy67
Hallo Chianti,
das ist so einfach nicht beantwortet.
Deinem Nick - ich sag mal einfach Du - meine Tochter
ist 21 und lernt in HH …
- entnehme ich, daß Du
bereits älter als 20 Jahre bist.
Da helfen Unterhaltsttabellen nur bedingt weiter.
Dennoch könntest Du Dich ans Jugendamt wenden, aber
Du könntest auch mit Deinem Vater eine private Rege-
lung vereinbaren, die sich irgendwie nach Höhe des
Einkommens (beider Seiten!) aber auch nach Deinem
Regelbedarf richten muß, auch die Mutter spielt eine
Rolle, und sicher auch abhängig ist davon, wo Du
wohnst. Der Möglichkeiten gibt es viele.
Ich würde gerne (be)raten, aber das läßt sich ohne
Hintergrundwissen nicht machen. Wir können gerne tele-
fonieren. - Keine Angst, Du - HH, ich - Berlin.
Du - 20, ich - 50. Meine Tochter … usw.
Wenn Du magst, kannst Du mich gerne anrufen, vielleicht
fällt mir im Gespräch noch was ein.
Eines zumindest vorab: Eine einmalige Tolerierung der
verminderten Zahlung bedeutet noch lange keine Zu-
stimmung. Zumal Du, wie Du schreibst, für den nächsten
und die Folgemonate wieder den vollen Betrag gefordert
hast.
Wenn Du Dir nix hast zu Schulden kommen lassen und
fleißig und konsequent Schul- und Ausbildungsweg ver-
folgst, steht Dir Unterhalt zu.
Den kannst Du einklagen, benötigst gegebenenfalls Pro-
zeßkostenbeihilfe, die Du später zurückzahlen müßtest,
aber wenn Du guten Gewissens davon ausgehen kannst,
einen Unterhaltsprozeß zu gewinnen, dann muß diese Dein
Vater zahlen.
Liebe Grüße
Andreas
0172-7104079 oder
030-494 20 70
Hallo Chianti,
irgendwie habe ich die Anfrage zweimal bekommen.
Bitte prüfe die Antwort von aarroz alias Andreas.
Da steht auch eine Telefonnummer drin, falls Du
noch andere Fragen oder was nicht verstanden hast…
Liebe Grüße
Andreas
Hallo Andreas! Vielen Danke für deine Antwort , sie hat mir sehr weiter geholfen! Ich habe mich noch anderweitig informiert, und es sieht ganz so aus als ob du Recht hättest und ich nichts zu befürchten habe! DAs freut mich natürlich sehr! Ich bin dankebar über die Hilfe, wer weiß, vll kann ich ja auch irgendwann mal jemandem helfen 
Liebe Grüße Chanti