Mister X ist dieses Jahr 18 geworden und hat sich von der Schule abgemeldet. Laut dem Gesetz in NRW müsste er aber dieses Schuljahr noch hin. Mister X geht aber nicht und jetzt droht ihm ein Bußgeldverfahren.
Jetzt zu meinen 2 Fragen:
Mister X wird das Bußgeld nicht zahlen können, muss er dann sofort in den Knast, oder kann er Sozialstunden leisten?
Wenn die Sache mit dem Bußgeld abgeschlossen ist, und Mister X immernoch nicht zur Schule geht, kommt dann sofort das nächste Bußgeldverfahren, oder ist die Sache nach dem ersten Bußgeld abgeschlossen?
Mister X sollte lieber zur Schule gehen und aufhören auf seinen vermeintlichen Rechten zu pochen. Ob Mister X ein Bußgeldverfahren droht, würde Mister X in der Schule erfahren, wenn er hinginge.
Mister X ist dieses Jahr 18 geworden und hat sich von der
Schule abgemeldet. Laut dem Gesetz in NRW müsste er aber
dieses Schuljahr noch hin. Mister X geht aber nicht und jetzt
droht ihm ein Bußgeldverfahren.
Interessehalber meine Gegenfrage: Welches nordrhein-westfälische Gesetz verpflichtet einen Volljährigen zum Schulbesuch?
Interessehalber meine Gegenfrage: Welches
nordrhein-westfälische Gesetz verpflichtet einen Volljährigen
zum Schulbesuch?
§ 11 Abs. 2 SchpflG regelt, dass die Berufsschulpflicht mit Ablauf des Schuljahres endet, in dem der nicht in Ausbildung befindliche Schüler 18 wurde.
Innerhalb eines Ausbildungsverhältnisses kann die Schulpflicht sogar noch länger gehen (§ 11 I SchpflG).
Aber zur Ausgangsfrage:
der Schulplicht nicht zu folgen ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Und wenn man die nicht zahlt, kann man letzten Endes sogar in Erzwingungshaft genommen werden - wobei bei einem 18-jährigen in der in der Regel wohl gem. § 98 OWiG Arbeitsleistungen angeordnet werden dürfte, doch ganz sicher vor Arrestmaßnahmen kann man auch in diesem Fall nicht sein.
Aber irgendwie sehe ich keinen Sinn darin, es soweit kommen zu lassen. Auch wenn man keinen Spaß mehr an der Schule hat, angenehmer als die mögllichen Folgen der Schulverweigerung ists dort sicher.
Leute, Mister X ist keine Faule Socke! Er arbeitet zur Zeit und möchte am liebsten seinen Zivildienst machen, doch ihm droht das er ausgemustert wird. Toll und einfach zurück zur Schule… Wenn ihr die Lebensgeschichte von Mister X kennen würdet, dann würdet ihr verstehen, warum er dort auf keinenfall zurückwill!!! Also bitte bleibt bei meiner Frage: Ist das Bußgeld einmal, oder kommt es imemr wieder? Das ist mir nämlcih jetzt noch nciht ganz klar geworden.
an den Abschluss des Bußgeldverfahren kann sich quasi nahtlos das nächste anschließen.
Es ist also besser Mister X geht zur Schule und ist derartig aufsässig, bis er der Schule verwiesen wird. Die Geduld des Lehrpersonals ist sicher sehr begrenzt und somit auch das Bestreben Mister X in der Schule zu sehen.
Hallo,
abgesehen vom Bußgeldverfahren, mit dem der bisherige Nichtbesuch der Schule geahndet wird (Wenn X arbeitet kann er doch, notfalls in Raten, ein Bußgeld zahlen - oder lebt x von „Luft und Liebe“??), kommt noch das Verwaltungszwangsverfahren hinzu.
D.h. die Behörde kann Zwangsmittel ergreifen, um X zur Schule zu zwingen. Da die anderen Mittel nichts bringen, käme hier nur das Zwangsgeld zum Zuge - das kann mehrmals und in unterschiedlicher Höhe festgesetzt und beigetrieben werden. Notfalls, wenn nicht gezahlt wird, kommt es zur Ersatzzwangshaft.
Wie gesagt - alles vollkommen unabhängig vom Bußgeldverfahren.