Ich würde gerne wissen wie ein Journalist, der aktuell nicht erwerbstätig ist und nicht wirklich freiberuflich arbeitet (da er dadurch seine Lebenskosten nicht decken könnte) dabei vorgehen müsste, wenn diese Person erst einmal einmalig etwas durch journalistische Projektarbeit dazuverdient. Ich gehe davon aus, dass diese Person keinen festen Vertrag haben würde, sondern höchstens einen Autorenvertrag.
Wie müssten diese Einkünfte (gehen wir mal von einmalig 70 Euro) versteuert werden? Stichwort Umsatzsteuer. Und wie würde das mit Sozialabgaben gemacht werden? Müssten diese Einkünfte dem Finanzamt gemeldet werden? Krankenkassenbeiträge?
Ich bin für jede Hilfe zu diesem Thema dankbar.
Viele Grüße
Hi,
Wie müssten diese Einkünfte (gehen wir mal von einmalig 70
Euro) versteuert werden?
Einkommensteuer 0, da weit unter dem Grundfreibetrag, auch keine Meldepflicht beim Finanzamt
Stichwort Umsatzsteuer.
an sich ist der Selbständige Kleinunternehmer, dann darf er keine Rechnung mit Umsatzsteuerausweis ausstellen. Tut er es doch, muss er die Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen.
Und wie würde
das mit Sozialabgaben gemacht werden?
im passenderen Brett bitte nachfragen
Müssten diese Einkünfte
dem Finanzamt gemeldet werden?
nur, wenn man Umsatzsteuer gesondert in der Rechnung ausweist. „keine Umsatzsteuerberechnung wegen Kleinunternehmerstatus“
Krankenkassenbeiträge?
passt auch nicht in dieses Brett
Schöne Grüße
C.